Neuburg
"Mir geht es darum, die Leute in Arbeit zu bringen"

Ausländerbehörde und Agentur für Arbeit informieren Helferkreise über die Beschäftigungsmöglichkeiten für Asylbewerber

01.12.2016 | Stand 02.12.2020, 18:58 Uhr

Erläuterte die Differenzierung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und abgelehnten Asylbewerbern: Emmy Böhm, die Leiterin der Ausländerbehörde am Landratsamt in Neuburg. - Foto: Frank

Neuburg (kpf) Der "Zugang zum Arbeitsmarkt für geflüchtete Menschen" lautete das Thema eines Informationsabends, zu dem die Stelle "Ehrenamtskoordination Asyl" des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen am Dienstagabend ins Geriatriezentrum eingeladen hatte. Emmy Böhm als Leiterin der Ausländerbehörde am Landratsamt und Vertreter der Bundesanstalt für Arbeit, an der Spitze Manfred Jäger, der Leiter der Agentur für Arbeit Ingolstadt, sprachen vor einem etwa 30-köpfigen Auditorium, das sich aus den Helferkreisen rekrutierte, über die bürokratischen Abläufe und Hemmnisse von Asylverfahren und die Möglichkeiten, die die Bundesagentur Flüchtlingen bietet, sich Lohn und Brot selbst zu verdienen.

Eingeladen hatten die Ehrenamtskoordinatorinnen Monika Huber und Manuela Hollinger, deren Aufgabe es ist, die Helferkreise im Landkreis zu unterstützen.

Böhm erklärte zunächst, dass Asylbewerber Menschen seien, die zwar einen Asylantrag gestellt haben, deren Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. Sie bekommen eine Aufenthaltsgestattung. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Schutzstatus und mit der Aufenthaltserlaubnis ist ihre Anwesenheit legal. Wessen Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, weil er aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, erhält eine Duldung, die sei aber in der Regel mit einem Arbeitsverbot verbunden. Als sichere Herkunftsstaaten gelten aktuell Ghana, Senegal, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Montenegro und Serbien. Wie Böhm betonte, ist das Landratsamt zwingend an die Vorgaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gebunden. Insofern werde niemand nach Syrien oder in den Irak abgeschoben.

In den ersten drei Monaten sei Asylbewerbern nicht erlaubt zu arbeiten. "Diese Zeit brauchen die Leute in der Regel, um sich zurechtzufinden", erklärte Böhm. Grundsätzlich sei drei Monate nach der Asylantragstellung eine Beschäftigung möglich. Ein Antrag auf Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde werde auch von der Bundesagentur für Arbeit geprüft. Danach wird entschieden. "Das dauert etwa drei Wochen", sagte die Referentin. "Mir geht es darum, die Leute in Arbeit zu bringen." Einer der Zuhörer schilderte als extremsten Fall drei Monate. Zwei Monate seien Usus.

Sofern die Ausländerbehörde zustimmt, können Asylbewerber und Geduldete Praktika zur Berufsorientierung oder im Rahmen der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses wahrnehmen. Auch Pflichtpraktika im Rahmen einer Berufs- oder Hochschulausbildung sind so möglich. Für ein Schulpraktikum bedarf es keiner offiziellen Zustimmung.

Als Vorstufe einer Ausbildung gilt die Einstiegsqualifizierung (EQ). Sogenannte Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) sind eine Art Probearbeit, die bei der Bundesagentur angemeldet werden müssen. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Probebeschäftigung oder der Hospitation. Bei Letzterer darf der Interessent aber nicht arbeiten. "Am besten mit den Händen in den Hosentaschen", riet Wolfgang Mühlbacher vom Arbeitgeberservice. Grundsätzlich sei es immer richtig, sich zuerst bei der Bundesagentur zu informieren, um niemanden illegal zu beschäftigen und gleich eine ganze Reihe von Straftaten zu begehen. Erläutert wurde der steinige Weg durch das Arbeitserlaubnisverfahren.

Das Stichwort "ortsüblicher Lohn" führte schließlich zu einer längeren Diskussion. "Wer stellt die Höhe fest", wollte Erich Dier vom Waidhofener Helferkreis wissen. Das mache die Arbeitsagentur Ingolstadt, erklärte Manfred Jäger. Dier schilderte den Fall einer Firma, in der alle Mitarbeiter 8,50 Euro in der Stunde erhalten. Ein Asylbewerber hätte zwölf Euro bekommen müssen, weil das angeblich ortsüblich sei. "Da habe ich ein Gerechtigkeitsproblem", sagte Dier. Manfred Jäger versuchte dann darzustellen, dass die 8,50 eben nicht ortsüblich seien. Wenn dann 12,80 Euro ortsüblich seien, gebe es auch nur für Lohn in dieser Höhe eine Arbeitserlaubnis für den Asylbewerber. Wenn der die Leistung für dieses Gehalt nicht bringe, könne die Arbeitsagentur "einen Eingliederungszuschuss zahlen, um die Minderleistung auszugleichen".

Offensichtlich hatte es in der Vergangenheit Missstimmung wegen dieser schwer nachvollziehbaren Regelungen gegeben. Manfred Jäger versicherte: "Eine Arbeitserlaubnis darf nicht mehr abgelehnt werden wegen des Geldes, ohne dass vorher mit dem Arbeitgeber gesprochen wurde."

Speziell für die Helferkreise gab es dann noch ein paar Ratschläge. Vor dem Gespräch im Arbeitsamt sollte man sich und seinen Schützling mit einem zweiseitigen Vordruck inklusive Lebenslauf anmelden, klären, ob vorhandene Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt sind und wenn nötig einen Dolmetscher organisieren. Ferner wurde darum gebeten, auf Pünktlichkeit zu achten. "Ich habe schon die wildesten Sachen erlebt", sagte Roland Plapperer von der Neuburger Agentur für Arbeit. "Manche kommen einen Tag später und sagen ,Gestern hat's geregnet €˜".