Millionenklage gegen Audi AG gescheitert

26.08.2008 | Stand 03.12.2020, 5:39 Uhr


Ingolstadt (reh) Rund 21,7 Millionen Euro Schaden soll einer persischen Kaufmannsfamilie entstanden sein, da ihr die Audi AG 3760 angeblich im Iran bestellte Autos nicht geliefert hat. Die Familie forderte per Teilklage 500 000 Euro Schadensersatz.

Doch nach wie vor muss sich die Justiz mit dem Fall beschäftigen: Familienoberhaupt Karim Amighi ist in Ingolstadt wegen Beleidigung angeklagt und muss sich vor dem Amtsgericht verantworten. Der Hintergrund: Nach der Abweisung der Klage durch die Handelskammer im Oktober hatte sich der Perser in einem Schreiben an Audi-Vorstandschef Rupert Stadler gewandt und weitere Schritte angekündigt. Sein Kommentar zum Urteil darin: "(. . .) wenn man die Blindheit, Dummheit, Betrunkenheit des Richters oder der Kammer nicht voraussetzt (. . .)" sei die Entscheidung des Gerichts wohl ohnehin von Audi beeinflusst gewesen.

Die Staatsanwaltschaft wertete die Worte über den Vorsitzenden Richter der Handelskammer, Konrad Kliegl, als Beleidigung. Das Amtsgericht verhängte einen schriftlichen Strafbefehl gegen Amighi, wogegen der jedoch Einspruch erhob, so dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommen sollte. Ein für gestern Nachmittag angesetzter Verhandlungstermin am Amtsgericht platzte allerdings, da Amighi einen Befangenheitsantrag gegen den zuständigen Amtsrichter stellte. Zum ersten Termin im Juli war der Angeklagte erkrankt. Nun dürfte es wohl im November zu einem dritten Anlauf kommen.

Bei seiner Millionenklage hatte der Iraner der Audi AG "ein schmutziges Spiel" vorgeworfen. In Zusammenhang mit Pro-forma-Rechnungen zum Beispiel für Testwagen, die von den iranischen Behörden für die Markteinführung überprüft werden sollten. In den Schreiben an Amighis Firma und das iranische Wirtschaftsministerium habe sich Audi bei der Beschreibung des Katalysators widersprochen. Einmal handelte es sich um Euro 2, einmal um Euro 4. Die Autos hätten so nicht eingeführt werden können, machte Amighi klar, der auch weitere Punkte angeführt hatte.

Nach Meinung der Handelskammer des Ingolstädter Landgerichts war jedoch die Ernennung zum Generalimporteur zwischen beiden Seiten nie zustande gekommen. Zwar hatten die Kaufmannsfamilie und Audi eine Übereinkunft – einen sogenannten Letter of Agreement – unterzeichnet. Über eine Absichtserklärung sei man aber nicht hinausgekommen, urteilte das Gericht. Amighi habe als Voraussetzung unter anderem Banksicherheiten (Akkreditive) vorlegen müssen, habe aber nur Finanzierungsmodalitäten und Absichtserklärungen von Banken vorgelegt. Aber eben keine definitiven Zusagen.