Miete - Bundestag setzt Mietpreisbremse um

10.03.2015 | Stand 02.12.2020, 21:34 Uhr

Der Bundestag hat für die Mietpreisbremse gestimmt. Mit dem Gesetz sollen Mieter sowohl bei der Miete als auch in Sachen Maklerprovision bessergestellt werden.

Immer mehr vom Nettogehalt geht für die Miete drauf ? zumindest für die Bewohner einiger Großstädte. Eine preisgünstige Wohnung in einem Ballungsraum zu finden, ist nicht leicht. Viele Haushalte gehen für Wohnraum an die Grenzen der finanziellen Belastbarkeit, teilweise darüber hinaus. Da soll das frisch vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Mietpreisbremse für Abhilfe sorgen. Das heißdiskutierte Thema Mietpreisbremse ist damit beschlossene Sache und soll ab Mitte des Jahres in Kraft treten.

Die Folgen für Mieter und Vermieter

Die Mietpreisbremse betrifft lediglich Neuverträge. Bei Neuvermietung gilt künftig folgendes: Der Mietpreis darf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Basis der Berechnung ist der Mietspiegel. Innerhalb von drei Jahren darf der Preisaufschlag nicht höher als 20 Prozent sein. Daneben können Maklerkosten in Zukunft nicht mehr auf den Mieter übertragen werden. Aber auch bei der Mietpreisbremse gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. So sind Neubauten, die ab dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt wurden, nicht betroffen. Genauso wenig gilt das Gesetz bundesweit, sondern lediglich für Gebiete mit "angespannten Wohnungsmärkten". Welche Städte darunter zählen, entscheiden die einzelnen Bundesländer für sich selbst. Entwarnung für Vermieter: Sie müssen die Miete nicht senken, sie können weiterhin so viel verlangen wie schon beim Vormieter. Und für bestehende Mietverhältnisse entstehen ohnehin keine Nachteile für Vermieter.

Tipp: Die Bauzinsen sind derzeit so niedrig, dass sich Mieter durchaus Gedanken über einen Immobilienkauf machen sollten.

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