Ingolstadt
Metzgermeister kommt mit blauem Auge davon

02.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:42 Uhr

Ingolstadt (DK) Der Vorschlag zur Verständigung kam von der Staatsanwaltschaft, die wohl selbst gemerkt hatte, zunächst etwas zu schweres Geschütz aufgefahren zu haben: Ein früher selbstständiger Ingolstädter Metzgermeister, der der Steuerhinterziehung im sechsstelligen Bereich angeklagt war (DK berichtete) ist vor dem Amtsgericht mit einer vergleichsweise milden Geldstrafe davongekommen.

Auf 90 Tagessätze zu 100 Euro lautete schließlich das Urteil des Schöffengerichts, mit dem der ursprünglich auf drei Tage angesetzte Strafprozess deutlich abgekürzt werden konnte. Nachdem ein Teil der Anklagepunkte wegen Verjährung durch vorläufige Einstellung des Verfahrens (ebenfalls auf Antrag der Anklagebehörde) unter den Tisch gefallen war, hatte man sich vor Gericht letztlich noch über eine anzunehmende hinterzogene Summe von rund 57000 Euro unterhalten müssen. Im Rahmen einer nach der Strafprozessordnung möglichen Verständigung räumte der nicht vorbestrafte Handwerksmeister die Hinterziehung dieser Summe formell ein. Damit stand einem relativ milden Urteil nichts mehr im Wege.

Wie schon berichtet, war die Buchhaltung der inzwischen längst verpachteten Metzgerei unter Leitung des Metzgermeisters in den letzten Jahren vor der Geschäftsaufgabe ziemlich aus dem Ruder gelaufen. Konstante Einkaufssummen und sinkende Erträge hatten bei einer nachträglichen Betriebsprüfung beim Finanzamt alle Alarmglocken schrillen lassen. Der Handwerksmeister, der in der Verhandlung eine gewisse Schlamperei bei den Finanzen in seinem Betrieb einräumte, hatte zwar die vom Fiskus erhobene Nachforderung von rund 200.000 Euro alsbald vollständig beglichen, war angesichts dieser Größenordnung um ein Strafverfahren aber nicht herumgekommen. Das jetzige Urteil ist wegen der Besonderheiten einer Verständigung noch nicht rechtskräftig, dürfte es aber wohl in Kürze werden.