München
Metall-Tarifparteien streiten um Verteilungsspielraum

07.12.2020 | Stand 15.12.2020, 3:33 Uhr
Der Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e.V. (vbm), Bertram Brossardt. −Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

Gut eine Woche vor Beginn der Tarifverhandlungen in der bayerischen Metall- und Elektroindustrie stehen die Zeichen auf Konflikt. Die Arbeitgeber machten am Montag deutlich, dass sie in der aktuellen Situation keinen Verteilungsspielraum sehen. Die Gewerkschaft widersprach und betonte, dass Nullrunden keine Arbeitsplätze sicherten.

Nach der „fatalen Kostenentwicklung“ der vergangenen Jahre sei eine „Haltelinie erreicht“ und sie müsse gestoppt oder gar umgekehrt werden, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie (vbm). Pandemie und Strukturwandel belasteten die Unternehmen bis an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit. Nun müsse man aufpassen, nicht darüber hinaus zu gehen. Schon jetzt gingen „Monat für Monat“ 3000 Arbeitsplätze bei bayerischen Metall- und Elektrounternehmen verloren.

Zu einem konkreten Angebot für die Verhandlungen, die in Bayern am 17. Dezember beginnen sollen, äußerte sich Brossardt nicht. Er betonte aber, dass es 2021 zu „keinen Kostensteigerungen für die Unternehmen“ kommen dürfe. Dennoch hofft Brossardt, noch innerhalb der am 28. Januar endenden Friedenspflicht zu einem Ergebnis zu kommen.

„Die Arbeitgeber behaupten vor jeder Tarifrunde, Lohnerhöhungen seien schädlich“, sagte Johann Horn, Bezirksleiter der IG Metall Bayern. „Aktuell erleben wir, dass die bayerischen Metallarbeitgeber 50 000 Arbeitsplätze abbauen wollen, obwohl wir für 2020 keine Lohnerhöhung vereinbart haben. Mit Nullrunden sichern wir also keine Arbeitsplätze.“

Horn betonte, die Forderung der IG Metall sei „realistisch“ und ermögliche es, der unterschiedlichen Lage in den Betrieben gerecht zu werden. „Wo es gut läuft, kann das Volumen von vier Prozent für höhere Entgelte, wo es schlecht läuft für einen Teillohnausgleich bei der vorübergehenden Absenkung der Arbeitszeit eingesetzt werden.“

dpa