Roth
Meldepflichtige Heilberufe

16.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:50 Uhr

Roth (HK) Jahreswechsel bringen mitunter auch gesetzliche Veränderungen mit sich.

Für 2019 zahlen wir weniger Einkommenssteuer, der Mindestlohn steigt, die Brückenteilzeit wird eingeführt, Vermieter können nicht mehr so einfach die Miete erhöhen, Amazon und Ebay haften für Steuertricksereien ihrer Plattform - und ein neues Transplantationsgesetz soll für mehr Organspenden sorgen.

Aber so manches bleibt gleich - insbesondere die Meldung für die Angehörigen der sonstigen gesetzlich geregelten Heilberufe. Was heißt das? Alle Personen, die einen gesetzlich geregelten, nichtärztlichen Heilberuf selbstständig/freiberuflich ausüben, sind zur Meldung beim Gesundheitsamt verpflichtet. Zu den gesetzlich geregelten, nichtärztlichen Heilberufen gehören Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen, Entbindungspfleger, Heilpraktiker und Heilpraktiker mit auf bestimmte Gebiete eingeschränkter Heilpraktikererlaubnis sowie weitere Heilberufe.

Wenn eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird, ist das Gesundheitsamt Roth zuständig. Jede Änderung der Niederlassung ist anzuzeigen.

Ebenso besteht eine Meldepflicht, wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt, anbietet und wer einen Pflegedienst betreibt und weitere Pflegekräfte beschäftigt.

Mehr Informationen gibt es auf der Website des Gesundheitsamtes Roth: www. gesundheitsamt-roth. de und unter Telefon (09171) 811620.