"Meine Frau will mich ruinieren"

05.11.2009 | Stand 03.12.2020, 4:31 Uhr

Neuburg (pes) Abgründe einer gescheiterten Ehe taten sich gestern im Neuburger Amtsgericht auf. Wegen Misshandlung seines Sohnes musste sich ein 68-Jähriger aus Schrobenhausen vor Richter Gerhard Reicherl verantworten. Zweimal soll der Rentner in diesem Jahr auf seinen 14-Jährigen Sohn brutal eingeschlagen haben.

Streit und Schikane

Im eigenen Haus sei er von der Noch-Ehefrau und dem Sohn schikaniert worden. Letzterer sei bereits seit längerem relativ frech. "Der Junge hat meine Anweisungen mit einem Lachen quittiert und wutentbrannt die Türen zugeschlagen." Der Filius, der ihm körperlich überlegen sei, habe sogar versucht, ihn die Treppe hinunterzustoßen und sei auch anderweitig handgreiflich geworden – "er wollte einfach seine Grenzen austesten und provozierte mich".

Begonnen hätten die familiären Schwierigkeiten mit Frau und Sohn bereits Anfang des vergangenen Jahres, nachdem klar geworden sei, dass sich die gemeinsamen Wege trennen würden, versicherte der 68-Jährige. Anfangs habe man noch unter einem Dach gewohnt. Jetzt ist das nicht mehr der Fall. Inzwischen würde "einfach um alles gestritten", meinte der Mann resigniert.

Angeklagter entlastet

Eine Anhörung zu den Vorfällen bestätige die Version des strafrechtlich bislang nicht belangten Angeklagten, gab auch Richter Gerhard Reicherl zu bedenken. Dass sich der Fall anders darstelle, als ursprünglich angenommen, räumte auch Ankläger Jochen Metz ein. Man müsse davon ausgehen, dass der Angeklagte seinem Sohn mit der flachen Hand eine Ohrfeige verpasst habe. Deshalb käme anstelle der Misshandlung auch eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Betracht. Der zweite Tatvorwurf gegen den 68-Jährigen, den Sohn gepackt, gewürgt und mit Füßen getreten zu haben, wurde eingestellt. Staatsanwalt Metz forderte 2925 Euro Geldstrafe. "Ihm ist einfach einmal die Hand ausgerutscht", konstatierte die Rechtsanwältin des 68-Jährigen. In der Familie herrsche eine "wahnsinnig angespannte Situation", in der die Frau den Sohn gegen seinen Vater aufhetze. Die Verteidigerin warf die Frage auf, ob eine Verurteilung ihres Mandanten überhaupt angebracht sei und plädierte für die komplette Einstellung des Verfahrens gegen Auferlegung einer Geldbuße.

Dazu aber kam es nicht: Gerhard Reicherl verurteilte den Schrobenhausener zu 2400 Euro Geldstrafe. "Wenn so ein Verdacht besteht, dann stehen da ganz andere Strafen im Raum", erklärte er. Doch auch er sei zu dem Eindruck gelangt, dass die Sache zu ungunsten des Angeklagten aufgebauscht worden sei. Dennoch erfülle auch eine Ohrfeige den Tatbestand der Körperverletzung.

"Ich bin kein Schläger"

"Günstiger werden Sie nicht mehr davonkommen", hielt Reicherl dem Angeklagten vor, der sich erst noch mit seiner Anwältin darüber besprechen wollte, ob er das Urteil annimmt. Dass er seinem Sohn eine Watschn versetzt habe, tue ihm leid, betonte er. Und: "Ich bin kein Schläger."