Kreis Pfaffenhofen
Mehrere Glätteunfälle im Kreis Pfaffenhofen

21.01.2022 | Stand 27.01.2022, 3:35 Uhr
  −Foto: dpa

Trotz Schneefall mit teils erheblicher Straßenglätte hielt sich die Zahl der witterungsbedingten Unfälle seit gestern Abend nach Angaben der Polizei Geisenfeld in Grenzen.

Auf dem Fahrradweg neben der Staatsstraße 2335 zwischen Geisenfeld und dem Ortsteil Rottenegg kam am Donnerstag Abend gegen 18 Uhr ein 18-Jähriger aus Geisenfeld mit seinem Mountainbike infolge von Glätte zu Sturz, er verletzte sich dabei leicht und kam vorsorglich ins Krankenhaus.

Bei Münchsmünster prallte dann wenig später ein 25-Jähriger aus Vohburg a. d. Donau mit seinem Pkw Audi gegen die Leitplanke, als er von der B 16 kommend in die B300 Richtung Geisenfeld einbiegen wollte. Er blieb unverletzt, allerdings entstanden am Pkw und an der Leitplanke Sachschaden im vierstelligen Bereich. Ursächlich war vermutlich eine der Witterung nicht angepasste Geschwindigkeit, heißt es von Seiten der Polizei.

Auf der Kreisstraße PAF 10 zwischen Wolnzach und Au/Hallertau, kurz nach Ortsende Wolnzach, blieb am Freitagfrüh kurz vor 5 Uhr ein Lkw infolge Schneeglätte an einer Steigung liegen, er musste zurücksetzen und eine Ausweichroute nehmen.

Ebenfalls an dieser Stelle rutschte circa eine Stunde später ein Pkw, der Richtung Wolnzach unterwegs war, in den Graben. Der 42-Jährige Fahrzeuglenker blieb unverletzt, das Fahrzeug musste allerdings durch einen Abschleppdienst mittels Kran geborgen werden.

In der Gotteshofener Straße in Reichertshofen fuhr am Morgen ein Pkw gegen eine Gartenmauer und beschädigte diese leicht, auch hier war augenscheinlich Schneeglätte ursächlich. Es entstand Sachschaden im dreistelligen Bereich, der Verursacher entfernte sich jedoch, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern. Die Polizei Geisenfeld ermittelt wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Zwischenzeitlich gibt es jedoch Hinweise auf den Verursacher, die derzeit überprüft werden.

In den Geisenfelder Ortsteilen Parleiten sowie Rottenegg kamen in der Nacht beziehungsweise am frühen Morgen ebenfalls bislang unbekannte Fahrzeuge von der Fahrbahn ab, höchstwahrscheinlich witterungsbedingt. Es entstand in beiden Fällen Fremdschaden im dreistelligen Bereich an Grundstückseinfriedungen beziehundsweise an Verkehrseinrichtungen. Keiner der beiden Fahrzeugführer kümmert sich um den angerichteten Schaden. Auch hier ermittelt die Polizei wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

DK