Erfurt (DK
Mehr Urlaub für Ältere

Urteil: Besserstellung gegenüber Jüngeren in angemessenem Rahmen ist erlaubt

21.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:05 Uhr

Erfurt (DK) Manch junger Arbeitnehmer stört sich daran, dass ältere Kollegen mehr Urlaubstage genießen. Doch nicht immer verstoßen solche Regelungen gegen geltendes Recht, wie aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt hervorgeht.

Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter bleiben unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Zwar würden jüngere Menschen durch solche Regelungen benachteiligt, entschieden gestern die obersten Arbeitsrichter in Erfurt. Doch zum Schutz älterer Beschäftigter dürfe der Arbeitgeber mehr Urlaub gewähren, wenn dies in einem angemessenen Rahmen bleibe.

Geklagt hatten sieben 45- bis 56-Jährige, die bei dem rheinland-pfälzischen Schuhhersteller RSP Rheinische Schuhproduktion GmbH in St. Katharinen arbeiten. Regulär haben die Mitarbeiter des Unternehmens, das zum Birkenstock-Konzernverbund gehört, 34 Tage Urlaub im Jahr. RSP gibt Beschäftigten ab ihrem 58. Geburtstag jedoch zwei zusätzliche Urlaubstage und begründet dies mit der Fürsorgepflicht für die Älteren.

Die Kläger hatten sich dadurch wegen ihres Alters diskriminiert gefühlt und ebenfalls 36 Tage Urlaub gefordert. Der neunte BAG-Senat wies ihre Anträge jedoch zurück. Nach Angaben des Schuhherstellers waren die Kläger zuvor schon am Arbeitsgericht Koblenz und am Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz gescheitert.

Das Unternehmen habe mit seiner Einschätzung, dass Mitarbeiter ab 58 angesichts der schweren und körperlich ermüdenden Arbeit in der Schuhproduktion längere Erholungszeiten bräuchten, seinen Ermessensspielraum nicht überschritten, urteilten die BAG-Richter. Sie verwiesen dabei auch auf den Manteltarifvertrag der Schuhindustrie, der ebenfalls zwei Tage zusätzlichen Urlaub für diese Altersgruppe vorsehe. Das beklagte Unternehmen ist allerdings nicht tarifgebunden.

In der Frage von Mehrurlaub für ältere Arbeitnehmer gebe es keine goldene Regel, sagte ein Gerichtssprecher. Vielmehr müsse jeweils von Fall zu Fall entschieden werden. Bei einem Bürojob könne die Abwägung einer solchen Altersstaffel ganz anders ausfallen als in einem Produktionsbetrieb.

Birkenstock begrüßte die BAG-Entscheidung: Die Urlaubsregelung für über 58-Jährige solle „ältere, körperlich arbeitende Arbeitnehmer vor übermäßiger Beanspruchung schützen“, erklärte ein Firmensprecher. Denn sie bräuchten länger für die Regeneration als jüngere Beschäftigte.