Frankfurt
Mehr Schutz für Verbraucher

Das ändert sich bei Krediten und Null-Prozent-Finanzierungen

18.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:11 Uhr

Frankfurt (AFP) Verbraucher sollen in finanziellen Angelegenheiten stärker geschützt werden - bei Krediten, Wohnungskauf und Zinsen. Die Neuregelungen sind Teil des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das der Bundestag gestern in Berlin verabschieden wollte.

n Was ändert sich bei Dispokrediten? Dispokredite gewähren Banken, wenn ein Kunde kein Geld mehr auf dem Girokonto hat, dieses aber weiter belastet. Banken verlangen dafür hohe Zinsen - teilweise immer noch von bis zu 14 Prozent. Dass Verbraucher außerhalb ihres Girokontos Kredite zu deutlich günstigeren Konditionen bekommen können, wissen viele Bankkunden nicht. Das soll sich nun ändern: Geldinstitute werden künftig verpflichtet, ihre Kunden über Alternativen zum Dispokredit aufzuklären. Zudem müssen Banken die Höhe ihrer Dispozinsen gut sichtbar auf ihrer Internetseite veröffentlichen, so dass Kunden sie leicht mit Zinsen anderer Kreditinstitute vergleichen können.

n Ab wann müssen Banken auf Alternativen hinweisen? Die Informationspflicht greift nur bei Kunden, die offensichtlich ein Ausgabenproblem haben. Das betrifft laut Gesetzentwurf Verbraucher, die entweder ihr Konto drei Monate lang in der Höhe der Hälfte ihres durchschnittlichen Geldeingangs überziehen oder mindestens sechs Monate lang ihren Disporahmen zu 75 Prozent ausschöpfen. Trifft eines der Kriterien zu, müssen Banken die Kunden künftig über alternative Kredite aufklären.

n Was ändert sich bei Immobiliendarlehen? Verbraucher sollen künftig besser vor möglichen Fehlentscheidungen bei der Finanzierung von Wohneigentum geschützt werden. Berater müssen Interessenten vor Vertragsabschluss deshalb bald umfassender über die wesentlichen Inhalte des Angebots informieren. Bankberater müssen etwa erläutern, zu welchen Produkten sie beraten und welche sie empfehlen.

Zudem ändert sich das Widerrufsrecht für Immobilienkredite. Es soll spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen erlöschen. Für einige Altverträge gilt es bisher noch unbegrenzt, weil die Widerrufsklausel fehlerhaft war. Wohnungskäufer mit solchen Verträgen müssen sich bis voraussichtlich Mitte Juni entscheiden, ob sie diesen Vertrag widerrufen.

n Was ändert sich für Immobilienberater? Berater müssen sich intensiver über die persönliche und finanzielle Situation sowie die Präferenzen und Ziele der Verbraucher informieren. Vermittler von Immobilienkrediten müssen in Zukunft ihre Qualifikation und eine Berufshaftpflichtversicherung vorweisen, ehe sie ihre Arbeit aufnehmen dürfen. Zudem sollen Kreditberater auch auf Honorarbasis arbeiten - und nicht nur provisionsbasiert.

n Was ändert sich sonst noch? Die Verbraucherrechte werden in Zukunft auch bei sogenannten Null-Prozent-Finanzierungen gestärkt. Schutzvorschriften, die bislang nur für entgeltliche Kredite galten, sollen bald auch für die Null-Prozent-Kredite gelten. Bislang hatten Kunden bei dieser Art der Finanzierung beispielsweise kein Widerrufsrecht. Verkäufer müsá †sen künftig auch hier die Kreditwürdigkeit der Kunden überá †prüfen.

Zudem sollen sogenannte Kopplungsgeschäfte erschwert werden. Darunter werden Geschäfte verstanden, bei denen der Kreditvertrag nur in Kombination mit einem anderen Finanzprodukt gewährt wird.

Ferner sollen Verbraucher künftig Kredite in Fremdwährungen in die eigene Landeswährung umwandeln dürfen. Kreditnehmer sollen dadurch vor Währungsrisiken geschützt werden. Denn die Schulden können zunehmen, wenn die Fremdwährung im Vergleich zur Landeswährung aufwertet.