Mehr schlecht als recht

Kommentar

08.01.2018 | Stand 02.12.2020, 16:59 Uhr

Heiko Maas steht am Pranger - nur wenige Tage, nachdem sein sogenanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten ist, hagelt es Proteste. Es wird deutlich, dass es zwar gut gemeint, aber nicht unbedingt gut gemacht ist.

Da wird plötzlich vorauseilend gelöscht, verschwinden vorschnell Nachrichten aus den sozialen Netzwerken, um Sanktionen zu vermeiden. Da entscheiden Mitarbeiter von Facebook oder Twitter darüber, was noch unter die Meinungsfreiheit fällt und was eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt wäre.

Jetzt scheint der Justizminister selbst Opfer des eigenen Gesetzes geworden zu sein, wurde doch ein alter Tweet von ihm gelöscht, in dem er das Enfant terrible der SPD, Thilo Sarrazin, als Idioten bezeichnet. Wenn auf Verdacht gelöscht wird, ist das Zensur, ein Angriff auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.

Der ursprüngliche Vorstoß von Maas, seine Forderung an die Internetplattformen, fremdenfeindliche Beiträge aus dem Netz zu löschen und entschlossen gegen Hass und Hetze in der digitalen Welt vorzugehen, verdient ein "Gefällt mir". Wer in den sozialen Netzwerken menschenverachtende Kommentare abgibt, wer offen zu Straftaten aufruft, der muss mit Konsequenzen rechnen. Soziale Netzwerke können und sollten aber nicht die Arbeit der Justiz übernehmen. Für die Ahndung von Hass und Hetze, von Verleumdung und Beleidigung sind Staatsanwälte und Richter zuständig.