Münchsmünster
"Mehr Gestaltungsfreiraum für die Bürger"

Gemeinderat befasste sich mit der baulichen Entwicklung

01.12.2020 | Stand 05.12.2020, 3:33 Uhr

Münchsmünster - Wie geht es weiter mit der baulichen Entwicklung der Gemeinde?

Dieser Frage widmete sich der Gemeinderat Münchsmünster in seiner jüngsten Sitzung. Um rechtliche und planerische Fragen auf dem kurzen Weg klären zu können, waren die Rechtsanwältin der Gemeinde, Andrea Stührmann, und zwei Vertreter des Planungsbüros Wipfler gekommen.

Den Anfang auf der Themenliste machte eine Grundsatzentscheidung zur Überplanung von Außenbereichsgrundstücken im Innenbereich. Gemeint sind, so erklärte Stührmann, Grundstücke, die aufgrund ihrer Größe nicht als Teil des Bebauungszusammenhangs gesehen werden können. Sie können nach aktueller Rechtslage nur bebaut werden, wenn es für sie einen Bebauungsplan gibt, was aktuell in aller Regel nicht der Fall ist.

Stührmanns Vorschlag sieht vor, dass die Eigentümer eines zu überplanenden Grundstücks die Kosten für die Bauleitplanung sowie die Erschließung tragen sollten. Zudem sei es sinnvoll, einen Bauzwang vorzusehen. "Das geht nur im Vorfeld, nicht, wenn ein Gebiet bereits ausgewiesen ist", betonte sie. Zudem sei es sinnvoll, zu überdenken, ob sich die Gemeinde das Recht vorbehalten möchte, einen bestimmten Prozentsatz der entstehenden Grundstücke zu erwerben.

Nach ausführlicher Diskussion, in der es unter anderem um die Rechte der Eigentümer sowie um die Frage ging, ob es, wie Gemeinderat Michael Becker (SPD-UW) formulierte, sinnhaft sei, große Grundstücke "immer, wenn eine neue Generation kommt, häppchenweise zu erschließen", fasste der Rat mit zwei Gegenstimmen folgenden Grundsatzbeschluss: Die Gemeinde wird nur auf Antrag der Eigentümer aktiv und auch nur dann, wenn die gesamte Fläche überplant werden kann. Weitere Regularien etwa zu einem Vorkaufsrecht oder einen Bebauungszwang sollen im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

Deutlich konkreter wurde es bei den weiteren Punkten des Abends. So beschloss der Rat mit einer Gegenstimme eine Änderung am Bebauungsplan Münchsmünster Ost: Hier wurde inzwischen ein Investor gefunden, der zwischen Hollerhof und Supermarkt vier Gebäude mit 80 Wohnungen errichten möchte. Zwei Drittel davon sollen die Kriterien des betreuten Wohnens erfüllen, die übrigen barrierefrei ausgeführt sein. Mit der Änderung wurde die Zahl der zulässigen Wohneinheiten erhöht. Zudem wird ein weiteres Vollgeschoss zugelassen, das aber eingerückt werden soll, sodass das Gebäude optisch kaum höher wirken als angedacht.

Diskussionen gab es über den Bebauungsplan für den Bereich Sandäcker II, der sich noch in der Ausarbeitungsphase befindet. Das Motto hier, so Bürgermeister Andreas Meyer (CWG): "Mehr Gestaltungsfreiraum für den Bürger! " Gelingen soll das durch Festsetzungen, die dem Bauherren viel Spielraum lassen. So sollen unterschiedlichste Gebäude- und Dachformen möglich sein, die Bauräume großzügig zusammengefasst werden und auch die Firstrichtung flexibel gestaltet sein. Bungalows sind zwar nicht vorgesehen, zwei Vollgeschosse mit begrüntem Flachdach sind aber möglich.

Diskutiert wurde in der Sitzung unter anderem über den Vorschlag von Ratsmitglied Rudi Eisenrieder (SPD-UW), eine zentrale Wärmeversorgung vorzusehen. Becker schlug vor, Zisternen vorzuschreiben, Manfred Thaller (CWG) sprach sich für eine Straßenführung aus, die möglichst wenig Vorbeifahrten an Nachbargrundstücken nötig macht. Martin Schuh (CSU) wünschte sich möglichst wenig Öffnungen im Lärmschutzwall zur Bundesstraße hin. In diesem Zusammenhang sprach sich Bürgermeister Meyer dafür aus, zeitgleich über einen Lärmschutz für die Waldsiedlung auf der gegenüberliegenden Straßenseite nachzudenken.

Ganz ähnlich gestaltete sich die Diskussion um den Bebauungsplan Westerfeld Nord. Hier wurde der bisherige Entwurf verworfen und das Büro gebeten, einen neuen Plan zu erstellen mit Festlegungen ähnlich denen für Sandäcker II. Man möchte auf die ursprünglich angedachten größeren Wohneinheiten mit bis zu zehn Wohnungen verzichten, solche mit vier bis sechs Einheiten sind aber denkbar.

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