Schrobenhausen
Mehr als jeder dritte Papa nimmt Elternzeit

Während im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Zahl stagniert, steigt sie im Nachbarkreis Pfaffenhofen deutlich an

23.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:53 Uhr

Schrobenhausen (SZ) Insgesamt 349 Väter im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, deren Kind im Jahr 2014 geboren wurde, haben Elterngeld bezogen. Gemessen an der Gesamtzahl der geborenen Kinder liegt deren Anteil bei 41,3 Prozent (2013: 41 Prozent). Somit nutzt mehr als jeder dritte Papa dieses Angebot, um sich um die Betreuung und Erziehung seines Kindes zu kümmern.

Im Nachbarlandkreis Pfaffenhofen waren es den Angaben zufolge 515 Väter. Gemessen an der Gesamtzahl der im Kreis Pfaffenhofen geborenen Kinder liegt dort deren Anteil bei 44 Prozent (2013 waren es lediglich 41,9 Prozent). Die Tendenz ist im Kreis Pfaffenhofen also im Gegensatz zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen deutlich steigend.

"Die männlichen Elterngeldbezieher im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegen damit knapp unter dem bayerischen Schnitt von 41,7 Prozent", verdeutlicht Markus Neumeier von der Krankenkasse IKK classic in Ingolstadt anhand der aktuellen Elterngeldstatistik des Statistischen Bundesamtes. Die durchschnittliche Bezugsdauer lag bei Vätern bei 2,5 Monaten.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte. "Grundlage der Berechnung sind in der Regel die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes", heißt es in der Pressemitteilung weiter. Das Elterngeld ersetzt demnach mindestens 65 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens. Es beträgt mindestens 300 Euro bis maximal 1800 Euro. Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern bei 1395 Euro, das der Mütter bei 740 Euro. Im Kreis Pfaffenhofen liegt das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern dagegen bei 1380 Euro, das der Mütter bei 801 Euro. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt kein Erwerbseinkommen hatten.

Während der Antrag auf Elternzeit beim Arbeitgeber eingereicht werden muss, wird das Elterngeld schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragt. Jeder Elternteil kann für sich einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Außerdem gilt: "Bei der gesetzlichen Krankenkasse besteht die Mitgliedschaft fort, solange Elterngeld bezogen wird. Aus dem Elterngeld sind keine Beiträge zu leisten. Diese Beitragsfreiheit gilt jedoch nur für das Elterngeld selbst, nicht für mögliche andere Einnahmen", so Markus Neumeier. Die Zeiträume für die Elternzeit sind nicht flexibel und orientieren sich monatsweise ab dem Geburtsdatum. Vor Beantragung des Elterngeldes sollten sich Versicherte bei ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung in jedem Fall beraten lassen. Informationen zum Elterngeld sowie einen Elterngeldrechner findet man auf der Internetseite www.familien-wegweiser.de" class="more"%> des Bundesfamilienministeriums.