Denkendorf
Maximal 95 Meter

Höhenbeschränkung bei Windkraft – Gemeinderat unterstützt Kindergärten

24.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:05 Uhr

Alle Versuche, den Lkw-Verkehr im Denkendorfer Gewerbegebiet einzugrenzen, blieben bislang fruchtlos. Jetzt hat der Gemeinderat eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 Tonnen festgelegt - Foto: Archiv/hr

Denkendorf (EK) Der Denkendorfer Gemeinderat hat noch kein abschließendes Urteil zum Teilflächennutzungsplan „Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie“ gefällt. Allesdings machte das Landratsamt deutlich, dass Windräder maximal mit einer Höhe von 95 Metern möglich seien.

Der Grund: Das geplante Sondergebiet südlich von Schönbrunn liegt wegen des Flugplatzes Manching in einer Sektorzone mit Bauhöhenbeschränkung des Flugplatzes Manching. Dies stellte Norbert Haindl vom Architektenbüro Becker & Haindl den Gemeinderäten bei der Erläuterung der Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr erklärte, dass es zu diesem momentanen Zeitpunkt der frühen Planungsphase ohne konkrete Angaben nicht beurteilen könne, inwiefern eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen tatsächlich vorliegt. Die Bundeswehr behält sich vor, wenn nötig, Einwendungen geltend zu machen. Die Gemeinderäte beschlossen, dass die Bundeswehr erneut angeschrieben werden soll, solange wird das Verfahren zurückgestellt. Die Standorte bestehender Anlagen für Windenergie bei Riedelshof sollen außerdem ganz begrenzt als Sondergebiet ausgeschrieben werden.

Weiteres Thema war der Antrag der Katholischen Kirchenstiftung Denkendorf auf einen Zuschuss für die Kindergartenhaushaltsjahre 2013 und 2014. Auf dem Kindergartenkonto der Kirchenstiftung Denkendorf befindet sich momentan ein Minus von rund 33 000 Euro und auf dem Konto der Krippe ein Minus von rund 20 000 Euro. Zur Vermeidung von hohen Zinsen für die Dispositionskredite wurde nun um einen Vorschuss von 30 000 Euro für den Kindergarten und 20 000 Euro für die Krippe gebeten. Das Gremium beschloss die Defizitleistung von 50 000 Euro, vorbehaltlich der Belegprüfung, zu zahlen, da Kinderkrippe und Kindergarten zu dieser Zeit noch unter der Trägerschaft der Kirche standen.

Das Gremium beschäftigte sich auch mit Anmerkungen zur überörtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnungen 2009 bis 2013 der Gemeinde. Es ging hierbei um Maßnahmen, die in den Haushalt eingestellt, aber nicht realisiert wurden. Der Haushalt wurde somit „unnötig aufgebläht“, wie es hieß. Deshalb sollen Maßnahmen zukünftig nur mit realistischem Ansatz im Haushalt aufgeführt werden. Zudem wurde die Aufhebung der Bescheide am Feuerweiher beanstandet. Der Gemeinderat hatte beschlossen, dass die Anlieger nicht zu den Straßenentwässerungsbeiträgen herangezogen werden. Der Rechnungsprüfer sieht hier allerdings einen Verzicht auf zustehende Einnahmen und wies die Mitglieder des Gremiums auf die haftungsrechtlichen Folgen des Vorgehens hin. Alle Anmerkungen des Rechnungsprüfers werden komplett behandelt, wenn die beanstandeten Punkte per Stellungnahme der Gemeinde vorliegen.

Kämmerer Herbert Niefnecker stellte die Investitionen für den Haushalt 2014/2015 vor. Unter anderem sind für das Jahr 2015 für den naturnahen Pausenhof der Schule 20 000 Euro sowie 100 000 Euro für Kinderspielplatzgeräte eingeplant worden. Ebenfalls für das Haushaltsjahr 2015 wurden eine Million Euro für die Breitbandförderung eingestellt.