Diepoltshofen
Markus Mayr darf zweiten Schweinestall bauen

Verwaltungsgericht weist Klage eines Grundstücksnachbarn ab, doch der könnte noch in Berufung gehen

28.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:25 Uhr

Der Mastschweinestall bei Diepoltshofen: Bald könnte direkt daneben ein zweiter stehen. Eine Klage gegen die Genehmigung hat das Verwaltungsgericht München jetzt abgewiesen - Foto: M. Schalk

Diepoltshofen (SZ) Das Bayerische Verwaltungsgericht hat die Klage des Diepoltshofener Landwirts Michael Haas gegen die Genehmigung des zweiten Mastschweinestalls seines Grundstücksnachbarn Markus Mayr abgewiesen. Damit kann Mayr nach jahrelangem Gerangel um seine Genehmigung nun neben seinem bestehenden Stall einen weiteren für bis zu 1500 Mastschweine errichten.

Allerdings behält sich Haas, der eine Christbaumkultur pflanzen wollte und Beeinträchtigungen durch die Abluft aus Mayrs Stall befürchtete, vor, in Berufung zu gehen, wie er der Schrobenhausener Zeitung sagte.

Mayr, der zwischen Diepoltshofen und Ammersberg bereits einen für bis zu 1475 Tiere genehmigten Mastschweinestall betreibt, versucht bereits seit Jahren, die Genehmigung für einen zweiten Stall zu bekommen. Vor drei Jahren leitete das Landratsamt dafür ein immissionsschutzrechtliches Verfahren ein. Zahlreiche Anlieger liefen Sturm gegen das Vorhaben – sie befürchteten nicht nur Geruchs- und Lärmbelästigung, sondern auch gesundheitliche Gefahren durch sogenannte bioaerosole Keime.

Negative Auswirkungen haben kann die Abluft aus einem Schweinestall wegen der Ammoniak- und Stickstoffkonzentration auch auf in der Nähe vorhandene Vegetation. Und hier kommt nun Michael Haas ins Spiel: Der Landwirt wollte auf einem Feld neben dem geplanten Stall eine Christbaumkultur und ein paar Reihen Blaubeeren anpflanzen – und befürchtete nun Beeinträchtigungen durch den Schweinestall. Deshalb klagte Haas gegen den Genehmigungsbescheid des Landratsamts – wie übrigens auch Markus Mayr, dem die Auflagen – unter anderem sollte auch in den bereits bestehenden Stall eine nicht gerade billige Abluftreinigungsanlage eingebaut werden – zu drastisch waren. Bei einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in München bekam Mayr im Dezember zwar im Wesentlichen Recht – das Landratsamt musste zahlreiche Auflagen zurücknehmen –, doch mit dem Bau beginnen konnte er nicht: Über Haas’ Klage war noch nicht entschieden. Das Gericht wollte mit einem Gutachten klären lassen, wie stark die Auswirkungen der Schweinestallabluft auf die Christbaumkultur wären.

Nun ist das Gericht zu einer Entscheidung gekommen, wie gestern das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen mitteilte: Die Situation für Haas' Grundstück verschlechtere sich durch Mayrs zweiten Stall nicht – im Gegenteil: Die Luft werde dort sogar besser. Wie Konrad Schneider, Sachgebietsleiter für Immissionsschutz, gestern erklärte, sei es eine Auflage der Baugenehmigung für den neuen Stall, die Kamine des alten Stalls zu erhöhen und die Austrittsgeschwindigkeit der Abluft zu erhöhen, was eine weitere Verbreitung der Gase zur Folge habe und sich somit positiv auf nahegelegene Grundstücke auswirke.

Das sieht auch Nachbar Michael Haas so. Allerdings ist für ihn die Abluftanlage des neuen, nur fünf Meter von seiner Grundstücksgrenze entfernten Stalls problematisch: Die – zwar zum Großteil gereinigte – Abluft werde direkt auf sein Feld geblasen. „Ich habe die Klage nicht eingereicht, um den Stall zu verhindern“, stellte Haas gestern klar. Allerdings will er erreichen, dass die Abluft des Stalls zur anderen Seite hin, zu Mayrs eigenen Feldern, geblasen wird. Und deshalb erwägt er, in Berufung zu gehen.