Burgheim
Marktrat beseitigt planerische Altlast

Burgheimer Gremium passt die Grundlage für das Gewerbegebiet West an die bestehende Bebauung an

12.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:48 Uhr
Markt Burgheim, ET 27.10.2016, Foto: Rein −Foto: Rein, Winfried, Neuburg

Burgheim (DK) Formaler Akt mit komplexem Rahmen: Der Burgheimer Marktrat hat am Donnerstagabend die planerische Grundlage im Gewerbegebiet West an die tatsächliche Bebauung angepasst. Dabei waren im Laufe der Jahre erhebliche Unterschiede entstanden.

Wie diese Abweichung zwischen Plan und Realität entstanden ist, bleibt wohl für immer ein Rätsel. Selbst die Fachleute im Landratsamt können sich die zum Teil massiven Abweichungen nicht erklären, wie Bürgermeister Michael Böhm (CSU) erläuterte. Aus diesem Grund war die planerische Altlast eine durchaus nötige Formalie, mit der sich das Gremium jetzt beschäftigen musste. Ganz ohne Debatte lief das aber nicht ab.

Während die Erweiterung der Gewerbeflächen bei der Firma Brunnthaler in Richtung Westen auf keinerlei Einwände stieß, hatten die Marktgemeinderäte mit der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans im östlichen Bereich so ihre Bauchschmerzen. Dort fielen – rein planerisch – Misch- und Wohngebietsflächen der Umgestaltung zum Opfer. Sowohl der Eigentümer des Areals als auch einige Mitglieder des Gremiums zeigten sich davon weniger begeistert. Sie fürchteten nicht nur eine weitere Ausdehnung in den Außenbereich des Kernorts statt einer Nachverdichtung, wie sie Sebastian Zitzmann (CSU) anführte, sondern darüber hinaus auch Nachteile für den Burgheimer, der seinen Standpunkt auch persönlich in der Sitzung vertrat. Doch ein solcher entsteht laut Böhm nicht, weil das bislang ungenutzte Grundstück im Flächennutzungsplan weiterhin als Mischgebiet enthalten bleibt. Im Bebauungsplan, der als Instrument für die Bauleitplanung darüber liegt, wird das Areal unterdessen zur reinen Acker- oder Wiesenfläche. Nur auf diese Weise sei die nötige klare Trennung von Wohn- und Gewerbegebiet möglich, so Böhm weiter.

Falls der Eigentümer später mal eine Bebauung in Mischform – also stilles Gewerbe und Wohnhäuser – anstrebt, ist ohnehin eine erneute Überplanung nötig. „Denn die Istsituation ist derzeit nicht beurteilt“, erklärte der Rathauschef, der auf viele offene Fragen verwies. Die Größe der nötigen Abstandsfläche, die Art der möglichen Bebauung sowie deren eventuelle Ausrichtung als Riegel – all das sei ungeklärt.

Aus diesem Grund folgten die Marktgemeinderäte ihren eigenen Vorgaben im Aufstellungsbeschluss vom Januar. Und zwar einstimmig.