Leserbrief
Mangel an Mitgefühl, Menschlichkeit und Anstand

12.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:42 Uhr

Zu "Urologe muss zahlen" (DK vom 8. März), worin es um einen Arzt geht, der einem Krebspatienten zu hohe Dosen Schmerzmittel verschrieben hat:

Wer bisher geglaubt hatte, wir haben keine Zweiklassenmedizin, wer dem auf geduldigem Papier der AOK gedruckten "Ziel einer bestmöglichen medizinischen Betreuung und eine garantiert hochwertige Qualität der Versorgung" vertraut hatte, ist nun eines Besseren belehrt, wie das Ergebnis der Prüfungsstelle für Ärzte Bayern im Falle Dr. Schmauss zeigt. Der Urologe und Onkologe hatte einem austherapierten Protstatakrebs-Patienten nach Absprache drei (!) Tabletten pro Tag mehr verschrieben, als der Beipackzettel als Höchstmenge angibt. Dies ermöglichte dem inzwischen verstorbenen Patienten jedoch in seinen letzten Monaten eine einigermaßen erträgliche Lebensqualität.

Natürlich wird kein vernünftiger Mensch etwas dagegen haben, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot auch im ärztlichen Handeln immer wieder geprüft und bestätigt werden muss! Auch unter Ärzten, Apothekern und Heilpraktikern etc. gibt es schwarze Schafe. Als Organisator einer Petition mit 200 Unterschriften in den zwei Wochen nach Bekanntwerden des Falles hätte ich mir aber gewünscht, dass die abwägende Prüfung aller Umstände des individuellen Falles und die Nutzung der gegebenen Auslegungsmöglichkeiten der Vorschriften (man argumentiere bitte nicht, es gäbe keine Ermessungsspielräume) ein humaneres Ergebnis gebracht hätte. Stattdessen wird dem Onkologen, der schon mehrere Hundert Krebspatienten in Behandlung hatte und sich deshalb wohl auch in der Schmerztherapie auskennt, der "verursachte Schaden" mit einem Tablettenpreis mit abstrusen elf Stellen hinter dem Komma vorgehalten.

"Einen Gefallen tut sich die Kasse damit nicht", schreibt der DK, denn das gesellschaftlich-kollektive Gedächtnis wird diese Entscheidung der AOK nicht vergessen, zumindest nicht die 200 Petitionsunterzeichner, ihre Familien, Freundes- und Bekanntenkreise. Vielleicht sieht die Empfehlung für die richtige Kassenwahl in Zukunft anders aus. Was mich aber richtig wütend macht, ist die mit dieser sinnlosen Entscheidung entstandene Gefahr, dass sich rechtsextremistische Parteien nun auch diesem von der Politik bisher so sträflich vernachlässigten Themas "widmen" und es ausschlachten werden.

Wollen die AOK Bayern und die Prüfungsstellen-Funktionäre oder - wie ein ehemaliges hohes SPD-Parteimitglied sie einmal bezeichnete, diese Sesself. . . die Wähler wirklich in die Hände dieser Bauernfänger treiben, weil sie sich keine Alternative für diese Fehlentscheidung vorstellen können? Wie schreibt der DK? "Gegen Fehler im System ist offenbar kein Kraut gewachsen." Oder etwa doch, wie bei der nächsten Wahl?

Jürgen Hornung, Ingolstadt

Zum selben Thema:

Schmerzempfinden ist eine Form der Wahrnehmung, die bei jedem Menschen individuell ist. Im Endstadium einer zerstörerischen Erkrankung ist es für den Patienten daher äußerst wichtig, wenigstens annähernd schmerzfrei zu sein. Und es ist die Pflicht eines Arztes, dies, so gut es geht, sicherzustellen.

Anscheinend maßen sich die AOK und die Prüfungsstelle der Ärzte an, besser zu wissen, was ein Patient - den sie noch nie gesehen haben - braucht. Oder ihnen fehlt es an Mitgefühl, Menschlichkeit und Empathie. Ganz sicher aber fehlt es ihnen an Anstand - denn in diesem Fall von einem "wirtschaftlichen Schaden" zu sprechen ist eine dreiste Unverschämtheit.

Die Wirtschaftlichkeit darf nicht über eine bestmögliche Schmerzlinderung und ein Sterben in Würde entscheiden.

Gabi Girtner, Kösching