Neuburg
Mädchen angegrapscht

11.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:48 Uhr

−Foto: Schanz, Sebastian, Eichstätt

Neuburg (szs) Im Moment steht Aussage gegen Aussage: Eine 14-jährige Schülerin aus Neuburg bezichtigt einen 19-Jährigen, sie auf dem Schulweg begrapscht zu haben.

Der Angeklagte streitet das ab. Nun will Jugendrichter Gerhard Ebner weitere Zeugen hören, bevor er ein Urteil fällt.

Am Montag 23. Januar, früh um kurz vor 8 Uhr, war die Jugendliche mit einer Freundin auf dem Weg zur Schule, als ihr der junge Mann an der Treppe am Graben entgegenkam. Er habe etwas Unverständliches in einer fremden Sprache zu ihr gesagt. „Dann hat er mir im Vorbeigehen über die Brust gewischt“, sagte das Opfer aus. Ein deutliches Zugreifen habe sie gespürt. Alles sei sehr schnell gegangen. Weil sie spät dran waren, seien die beiden Schülerinnen schnell weiter zur Schule gelaufen. Nach dem Unterricht erzählte sie alles ihrem Vater, zusammen gingen sie zur Polizei. Trotz eines Zeugenaufrufs in den Medien, wurde der Täter zunächst nicht gefunden. Wenige Tage später begegnete dem Mädchen in derselben Straße aber erneut der junge Mann, sie rief die Polizei und die Ermittler spürten ihn in der Nähe auf. War es wirklich dieser Mann? Mehrfach hakten Jugendrichter Ebner und Staatsanwältin Carola Sciurba nach, ließen den Verdächtigen eigens aufstehen. „Ja, das ist er“, antwortete das Mädchen felsenfest. Immer wieder. „Ganz sicher.“

Bei jenem zweiten Zusammentreffen habe er etwas zu ihr gesagt, das wie „Lang nicht mehr gesehen“, geklungen habe, berichtete das Mädchen. Der Asylbewerber aus Pakistan beteuerte jedoch vor Gericht über seinen Urdu-Dolmetscher, dass sein Deutsch dafür nicht ausreiche. „Es gibt in Neuburg viele junge Männer, die so aussehen wie ich.“ Er habe sich zum Tatzeitpunkt mit weiteren Männern in der Unterkunft aufgehalten. Warum er sich genau an diesen 23. Januar erinnern könne, wollte Ebner wissen. „Ich weiß, was ich an jedem Tag gemacht habe“, behauptete der Angeklagte und nannte einen Zeugen, der sein Alibi bestätigen könne. Diesen Mann will der Jugendrichter beim nächsten Verhandlungstag hören, außerdem die Freundin der 14-Jährigen, die mit ihr zur Schule gelaufen war.