Neuburg
Lernen auf Distanz und Notbetreuung

Testpflicht im Präsenzunterricht - Einrichtungen laut Schulamtsleiterin für kommende Woche gut aufgestellt

09.04.2021 | Stand 23.09.2023, 17:53 Uhr
Die Kultusministerkonferenz hatte bei den Beratungen beschlossen, dass begleitet durch eine umfassende Test- und Impfstrategie so viel Präsenzunterricht wie möglich angeboten wird. −Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/dpa

Neuburg/Schrobenhausen - Die Osterferien neigen sich dem Ende zu und damit steht auch der Schulbeginn im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen am kommenden Montag bevor.

Mit Blick auf die Sieben-Tages-Inzidenz, die am Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts, der maßgeblichen Fachstelle, über 100, nämlich bei 148,00 lag, ergeben sich für den Unterricht sowie für die Kinderbetreuung neue Regelungen.

Wie das Landratsamt mitteilt, findet an Grundschulen und Grundschulstufen der Förderzentren Distanzunterricht statt. In den vierten Jahrgangsstufen wird in Präsenz unterrichtet, sofern dabei der Mindestabstand von eineinhalb Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Ansonsten müssen die Schülerinnen und Schüler in den Wechselunterricht.

Unterricht daheim ist auch für weiterführende und berufliche Schulen sowie die übrige Jahrgangsstufen der Förderschulen angesagt. Abweichend davon findet in der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen auch bei einer Sieben-Tages-Inzidenz über 100 Präsenzunterricht statt, vorausgesetzt der Mindestabstand ist gewährleistet. Andernfalls muss in Wechselunterricht übergegangen werden. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Die Schulen für Kranke erteilen in Übereinstimmung mit den Hygieneschutzvorschriften der Kliniken Unterricht beziehungsweise bieten eine Notbetreuung an. Die schulvorbereitenden Einrichtungen sind geschlossen. Dort gibt es eine Notbetreuung.

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gilt zudem für alle Schülerinnen und Schüler zweimal wöchentlich eine Testpflicht. Diese ist auch für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal gültig. "Wir starten ja reduziert mit den Abschlussklassen", erklärt Schulamtsleiterin Ilse Stork auf Nachfrage unserer Zeitung, "daher sollten die Tests für die nächste Woche erst mal reichen. " Seitens der Kreisverwaltungsbehörde habe es dafür bereits entsprechende Lieferungen gegeben.

Geplant ist, dass die Schnelltests an den Schulen vorgenommen werden. "Schnelltests, die zu Hause gemacht werden, sind nicht zulässig", so Stork. Allerdings bestehe auch die Möglichkeit, außerhalb durch medizinisch geschultes Personal, beispielsweise in einem der Testzentren, beim Hausarzt oder in Apotheken, einen PCR-Test machen zu lasen. Das Ergebnis eines solchen Tests darf bei einer Inzidenz über 100 aber nicht älter als 24 Stunden sein, liegt der Wert darunter, nicht älter als 48 Stunden.

Wie die Vorgabe der zweifachen Testung pro Woche umgesetzt wird, sei den Einrichtungen überlassen. "Die beiden Tage legen die Schulen selbst fest", sagt Stork. Es sei auch davon abhängig wie viele Schüler tatsächlich da sind und wie viele Klassen im Wechsel unterrichtet werden.

Für Fälle, in denen sich Schüler beziehungsweise deren Eltern gegen den eigentlich verpflichtenden Test an der Schule entscheiden und folglich nicht am Präsenzunterricht teilnehmen dürfen, hat die Schulamtsleiterin bis Freitagmittag noch keine offizielle Vorgabe von oberster Stelle erhalten.

Darüber hinaus sind auch die Tagesbetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche im Kreis aufgrund des Inzidenzwertes von neuen Regelungen betroffen. Laut Landratsamt sind die Einrichtungen ab Montag geschlossen. Es findet zwar eine Notbetreuung statt, diese gilt aber ausschließlich für Kinder, deren Eltern eine Betreuung nicht anderweitig organisieren können.

Zur Information der Schulen sowie der Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen gibt die Kreisverwaltungsbehörde jeweils am Freitag amtlich bekannt, welche Inzidenzeinstufung gilt. Dabei zählt der aktuelle Stand der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann im Landkreis für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.

DK

Luisa Riß