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Legal, aber auch legitim?

06.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:13 Uhr

Zum Leserbrief "Gemeinsame Werte, die verbinden" (DK vom 24. September), worin es um die gemeinsamen Geschäftsbeziehungen von Oberbürgermeister Christian Lösel und Alt-OB Alfred Lehmann geht:

Es verwundert schon, dass die sicherlich nicht zu knapp bemessene reguläre Besoldung respektive Altersversorgung kommunaler Wahlbeamter (zuzüglich der Versorgungsansprüche aus früheren Berufen) neben den darüber hinaus gewährten Vergütungen (Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen) diese beiden Mandatsträger trotzdem noch zu (Neben-) Tätigkeiten inspiriert.

Andererseits ist dies natürlich legal und unterliegt keinem Verbot. Noch dazu, da es sich ja um eine reine Vermögensverwaltung handeln soll. Ob diese Aktivitäten in Anbetracht der Wichtigkeit der ausgeübten öffentlichen Ämter jedoch auch als legitim anzusehen sind, erscheint doch mehr als fraglich. Diese Tätigkeiten mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung zu vergleichen, verwundert ebenfalls sehr. Außerdem ist Alfred Lehmann auch noch für die Unternehmung des langjährigen Neuburger CSU-Stadtrats Hans Mayr tätig. Schwer vorstellbar, dass sich die Tätigkeiten dieser Firma in Ingolstadt künftig verringern werden.

Noch problematischer dürften sich diese unternehmerischen Nebentätigkeiten für den amtierenden Oberbürgermeister Christian Lösel darstellen. Dabei ist der Vergleich mit unternehmerischen Tätigkeiten der Stadträte Peters, Deiser, Springl oder Lange unangebracht, da es sich hierbei um den beruflichen oder existenziellen Haupterwerb dieser Selbstständigen handelt.

Wie DK-Redakteur Reimund Herbst in seinem Kommentar betonte, muss im Rahmen ständiger Immobilienverhandlungen die Integrität und Unabhängigkeit des OB zwingend gewahrt bleiben. Ein kluger Rat ist auch, dass alle, die es gut mit OB Lösel meinen, diesen zur Vorsicht raten sollten.

Rita Brenner, Ingolstadt

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Ein Alt-Oberbürgermeister und ein amtierender Oberbürgermeister gründen also zusammen eine Briefkastenfirma. In Zeiten von Panama nichts, was uns Otto Normalbürger noch schocken könnte. Wenn man aber dann noch weiß, dass beide auch maßgebliche Ämter im Sparkassen- und IFG-Verwaltungsrat bekleiden, dann hat das Ganze schon a gehöriges Gschmackl. Rein rechtlich mag das ja alles sauber sein, aber moralisch ist es wieder mal ein klares Indiz für die Verrohung der Parteienlandschaft. Die AfD kann sich hier nur bei diesen beiden CSU-Größen für die Wahlkampfwerbung bedanken!

Andreas Kramer, Ingolstadt