Traunstein
Lebenslange Haft für Todesschützen

23.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:01 Uhr

Er schoss in einer Kneipe um sich, tötete zwei Männer und verletzte zwei Frauen schwer. Das Landgericht Traunstein schickt den Mann nun für viele Jahre hinter Gitter. Die Richter halten ihn weiter für gefährlich.

Zuerst aß und trank er mit Kneipengästen, dann erschoss er zwei Männer und verletzte zwei Frauen schwer. Das Landgericht Traunstein hat den 63-Jährigen jetzt wegen zweifachen Mordes und zweifachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt. Es ordnete am Montag auch die Unterbringung des Angeklagten in der Psychiatrie an. Der Vorsitzende Richter Erich Fuchs zitierte ein Sachverständigengutachten, wonach der Mann eine tickende Zeitbombe sei.

Laut Urteil hatte er am Abend des 16. September 2017 die Kneipe „Hex-Hex“ in Traunreut besucht. Von zu Hause brachte er Brotzeit und Schnaps mit. Dann verließ er die Kneipe, kehrte mit einem Gewehr zurück und schoss ohne Vorwarnung. Teils schlug er mit dem Kolben noch auf seine Opfer ein. Zwei 31 Jahre alte Männer starben. Die damals 50 Jahre alte Wirtin und ihre Bekannte (28) wurden schwer verletzt.

Laut Urteilsbegründung war es zuvor zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Mann aus der Kneipe verwiesen wurde. „Er wollte sich mit voller Wut und ohne jegliche Selbstkontrolle an allen rächen“, sagte Fuchs. Er habe durch die Kränkung einen „Impulsdurchbruch“ gehabt und sei von einem „absoluten Vernichtungswillen“ getrieben gewesen. Dabei habe der Täter, der an Diabetes und einer Persönlichkeitsstörung leide, wissen müssen, dass Alkoholkonsum für ihn gefährlich sei.

Er war bereits wegen einer Gewalttat unter Alkohol verurteilt worden. Deshalb wollte das Gericht Schuldminderungsgründe nur in sehr geringem Maße werten. Fuchs hielt dem 63-Jährigen auch vor, dass er zwar interessiert, aber ohne Empathie dem Prozess und der Urteilsbegründung gefolgt sei.

Einer der getöteten Männer hinterlässt eine Frau und zwei Kinder; das jüngere wurde erst nach seinem Tod geboren. Der andere sollte den Bauernhof seiner Eltern übernehmen. Die Wirtin, die körperlich und seelisch mit den Folgen der Tat kämpft, hat ihrem Anwalt zufolge die Kneipe wieder eröffnet und steht hinter dem Tresen. Die Angehörigen der Toten und die beiden Frauen waren in dem Prozess Nebenkläger.

Vor Gericht hatte der Mann sich auf Gedächtnislücken berufen und angegeben, sein Kopf habe nicht funktioniert. „Es gibt keine Zweifel an der Täterschaft“, sagte jedoch Richter Fuchs. In der Wohnung des Mannes nahe der Kneipe war das Gewehr samt Munition gefunden worden.

Der Mann kam 1996 aus Kasachstan nach Deutschland und arbeitete als Lastwagenfahrer sowie auf dem Bau. Kurz nach seiner Festnahme war er in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung untergebracht worden. Einer seiner beiden Anwälte, der darauf plädiert hatte, die Taten als Totschlag zu werten, kündigte Revision an.

dpa