Augsburg
Lebenslang ins Gefängnis

Urteil in Augsburg: 32-Jähriger prügelte aus Eifersucht seine Freundin zu Tode

07.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:49 Uhr

Wegen Mordes wurde der Angeklagte am Freitag in Augsburg verurteilt. - Foto: Deibl

Augsburg (DK) Ein 32-Jähriger hat im Oktober 2016 seine Freundin gedemütigt, gefoltert und auf sie eingeprügelt. Sie erlitt Verletzungen am ganzen Körper sowie eine Hirnschwellung - und starb. Das Motiv des Mannes: Eifersucht. Der 32-Jährige musste sich wegen Mordes vor dem Augsburger Landgericht verantworten. Am Freitag wurde er zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Die Hände im Schoß verschränkt, den Blick vor sich auf den Tisch gerichtet lauscht der 32-Jährige dem Urteil des Gerichts. Eine lebenslange Haft erwartet den Mann, der, wie er selbst während der Verhandlung einräumte, in unkontrollierte Rage geraten war und seine Freundin zusammengeschlagen hatte. Der Angeklagte war davon überzeugt, dass seine Freundin eine Affäre hatte. Weil er unbedingt den Namen ihres Liebhabers erfahren wollte, unterzog er sie einem Verhör, im Laufe dessen er ihr heimlich aufgenommene Tonbandaufnahmen vorspielte und ihr teilweise den Kopf rasierte. So sollte sie als untreue Frau gekennzeichnet werden. Schließlich versuchte er, der 33-Jährigen durch Folter ein Geständnis abzuringen. Mit Schmerzen und Qualen wollte er sie außerdem für ihre letztlich vermeintliche Untreue bestrafen.

Von "Brutalität" und "absolutem Vernichtungswillen" spricht die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Der 32-Jährige schlug seine Lebensgefährtin zunächst mehrfach in den Genitalbereich und anschließend mit der flachen Hand und der Faust gegen Kopf und Oberkörper. Die Frau erlitt eine extreme rechtsseitige Hirnschwellung und starb aufgrund einer zentralen Lähmung infolge eines Absterbens des gesamten Hirns. Der Angeklagte fügte der 33-Jährigen außerdem Verletzungen im Gesicht, an Rücken, Armen und Beinen zu. Die Frau hatte mehrere Rippenbrüche sowie Frakturen eines Brustwirbelkörpers und zweier Lendenwirbelkörperquerfortsätze. Einige Verletzungen stammen vermutlich von Fußtritten. Nachdem der Angeklagte seine Freundin derart zugerichtet hatte, brachte er sie ins Krankenhaus. Unter dem Vorwand, eine Zigarette rauchen zu wollen, verschwand er.

Aus Sicht des Gerichts sei die Eifersucht des 32-Jährigen völlig unbegründet gewesen. "Nichts hat darauf hingewiesen, dass Ihre Freundin Ihnen untreu war", wendet sich die Vorsitzende Richterin Susanne Riedel-Mitterwieser direkt an den Angeklagten, der auch jetzt keine Miene verzieht. Der 32-Jährige hatte seiner Freundin wohl bereits von Beginn der Beziehung an misstraut. Wiederholt habe er sie per SMS beschimpft. Noch wenige Tage vor der Tat habe er in einem Anfall von Eifersucht die Habseligkeiten seiner Partnerin mit einem Messer zerschnitten und war in deren Auto vor der Polizei geflüchtet.

Für das Gericht sei der Ablauf der Tat für das Opfer "äußerst gewaltsam und schmerzhaft gewesen. Wer so massiv auf den Kopf eines Menschen einschlägt, nimmt dessen Tod zumindest billigend in Kauf." Dass die Tat geplant war, glaube die Kammer hingegen nicht. Das Urteil wegen Mordes sei einzig durch die "niederen Beweggründe" der Tat zustande gekommen, also "durch ein Motiv, das nach sittlicher Anschauung verachtenswert ist". Weitere Mordmerkmale gebe es nicht. Auch Grausamkeit schloss das Gericht aus, denn wie der Rechtsmediziner während der Verhandlung ausgesagt hatte, hätte bereits der erste Schlag des Angeklagten zur Bewusstlosigkeit des Opfers geführt haben können.

Schließlich sei dem 32-Jährigen auch zugutezuhalten, dass er sich geständig gezeigt habe - auch wenn er die Tat bagatellisiert hat. Während der Verhandlung hatte der Angeklagte behauptet, seine Freundin sei nach den Schlägen noch duschen gegangen. Wie der Rechtsmediziner ausführte, sei das Opfer nach den ersten Schlägen aber nicht mehr in der Lage gewesen, sinnvoll zu sprechen oder zu handeln. Sie sei bewusstlos gewesen bis zu ihrem Tod. "Die Angaben des Angeklagten sind damit unglaubwürdig", schließt Riedel-Mitterwieser.