Reichertshausen
Laster dürfen Zufahrtsstraßen wieder nutzen

Lkw-Durchfahrtsverbot wegen der Kapelle in Gurnöbach wird abgeschafft - zumindest in Teilen

25.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:34 Uhr
Zum Schutz der Marienkapelle in Gurnöbach gilt seit gut einem Jahr ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 15 Meter. Der Gemeinderat hebt diese Regelung nun stellenweise wieder auf. −Foto: Lodermeyer

Reichertshausen (hsg) Vor gut einem Jahr hatte der Reichertshausener Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Gurnöbach für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 15 Metern zu sperren.

Auslöser war damals ein von Gemeinderat Lorenz Dick (UWG) vorgelegtes Foto, das die Situation an der Marienkapelle in Gurnöbach verdeutlichte. Für Lkw entsprechender Länge ist ein Abbiegen aus Triefing kommend in die Reichertshausener Straße ein schwieriges Unterfangen - und gefährlich für die Kapelle.

Eigentlich hatte Dick geforderten, die Straße auf die andere Seite des Kulturdenkmals zu verlegen, doch dem hatte der Gemeinderat nicht zugestimmt. Zudem besteht auf der gleichen Strecke ein weiterer Engpass in der Kreuter Straße: nämlich beim Abbiegen aus der Schlossstraße in Reichertshausen, was schon zu etlichen Beschwerden geführt hatte. Deshalb hatte der Gemeinderat im Januar 2018 mit 15:1 Stimmen beschlossen, die Strecke für Lastwagen mit über 15 Metern Länge zu sperren.

Mittlerweile liegen der Gemeinde Anträge vor, das Durchfahrtsverbot zu ändern beziehungsweise aufzuheben. Denn ein Landwirt sieht sich bei der Bewirtung seiner Felder beeinträchtigt und Gewerbetreibende sprechen sich mit einer Unterschriftenaktion gegen das Durchfahrtsverbot aus, informierte Gemeindechef Reinhard Heinrich (CSU) das Ratsgremium.

Eine rechtliche Überprüfung ergab die Rechtmäßigkeit der Verbotsbeschilderung, die auch seitliche Zubringerstraßen mit einschließt. Würde die Gemeinde die Beschränkung wieder aufheben, würde das für die Kreuter Straße ein beiderseitiges absolutes Halteverbot bedeuten - zum Nachteil der Anlieger. Eine rechtliche Alternative wäre eine begründete Sondererlaubnis für Großfahrzeuge - nicht pauschal, sondern nur in Einzelfällen. Das sei organisatorisch für alle Beteiligten nicht machbar, waren sich die Räte weitgehend einig.

Nach einiger Diskussion über Längen und Breiten von Lkw und über die Situation an der Kapelle sowie in der Kreuter Straße stellte Gemeinderat Lorenz Dick den Antrag, "die ganze Beschilderung wieder aufzuheben". Dem stellte Vize-Gemeindechef Erwin Renauer (UWG) einen weiteren Antrag entgegen, der die Verbotsbeschilderung an den Zufahrtsstraßen aufhebt und frühzeitig durch Hinweisschilder auf die Sperrung hinweist, die lediglich die Strecke Gurnöbach und Kreuter Straße betrifft und beibehalten werden soll. Dem Vorschlag konnte sich Dick grundsätzlich anschließen, betonte aber, dass die Situation an der Kapelle nur durch eine Verlegung der Straße bereinigt werden könne. Nach 39 Minuten Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Antrag von Renauer mehrheitlich angenommen.