Neuburg
Langwierige Heilung nach Rutschenunfall

Zehnjährige hat eine schwere Operation hinter sich Oberbürgermeister: "Badeaufsicht hat korrekt gehandelt"

01.10.2012 | Stand 03.12.2020, 1:00 Uhr

Bei Hochbetrieb wird die Rutsche im Neuburger Brandlbad regelrecht belagert. Die Schwimmaufsichten haben die Anlagen ständig im Auge, sind aber gegen individuelles Fehlverhalten nicht gefeit - Foto: r

Neuburg (r) „Die Hauptsache ist jetzt, dass Sophia wieder vollständig gesund wird“. Oberbürgermeister Bernhard Gmehling formuliert den Wunsch aller Beteiligten nach dem Rutschenunfall im Neuburger Freibad.

In einem Gespräch mit der Mutter des zehnjährigen Mädchens versicherten der OB und Stadtwerkechef Hans-Jürgen Hill der Familie noch einmal das Bedauern von Stadt und Stadtwerken. Für den Oberbürgermeister steht allerdings auch fest, dass die Badeaufsicht im Brandlbad keine Schuld treffe. Gmehling: „Unser Personal hat korrekt nach Dienstanweisung gehandelt“.

Der Unfall passierte, wie berichtet, Ende August im Freibad. Es war bereits nach 16 Uhr, so dass statt vier nur noch zwei Aufsichten im Bad aufgepasst hatten. Die zehnjährige Sophia rutschte mit einer Freundin, und zwar laut Zeugenaussagen wie vorgeschrieben in zeitlichem Abstand. Leider ging unten im Auffangbecken ein zehnjähriger Bub nicht – wie es zwingend vorgegeben ist – sofort nach dem Rutschen heraus. Er blieb unten in der Röhre stehen oder ging eventuell sogar noch ein Stück rückwärts. In diesem Moment kam die Zehnjährige unten an. Sophia prallte heftig gegen den Buben und verletzte sich schwer im Gesicht. Zwei Schneidezähne schoben sich in den Oberkiefer, ein Rettungswagen brachte das Mädchen in die kieferchirurgische Abteilung des Zentralklinikums Augsburg.

Das Unfallopfer musste operiert und der verletzte Kiefer stabilisiert werden. Sophia geht jetzt in ein Gymnasium, darf monatelang ihren Kopf nicht heftig bewegen und nicht springen. Außerdem darf sie vorwiegend nur Flüssignahrung zu sich nehmen. In dieser schwierigen Zeit unterstützt sie die Familie in besonderer Weise.

Die Familie hat keinen Strafantrag gestellt. Die Polizei ermittelt dennoch wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung gegen den Badbetreiber und die Erziehungsberechtigten des zehnjährigen Verursachers. Die Vernehmungen seien nicht abgeschlossen und die Akte sei noch nicht an die Staatsanwaltschaft Ingolstadt weitergegeben worden, so ein Neuburger Polizeisprecher. Schadenersatzansprüche kommen auf die Haftpflichtversicherung des Verursachers zu.

Die Bademeisterin, die zum Unfallzeitpunkt Aufsicht hatte, wehrt sich über einen Anwalt gegen Vorwürfe eines Zeugen, sie hätte passiv und unangemessen reagiert. Sie ließ zuerst den laufenden Strömungskreisel abstellen, bevor sie zu dem verletzten Mädchen ging. Den Zeugen forderte sie anwaltschaftlich zur Unterlassung seiner Behauptungen auf.

Die Rutsche im Brandlbad gehört zu den weniger steilen Ausführungen mit geringem Schwierigkeitsgrad. Eine Ampel regelt die Benutzung und sorgt für zeitlichen Sicherheitsabstand. Im Hallenbad verlor 2005 ein Bub drei Schneidezähne, weil er mit dem Kopf voraus gerutscht und gegen einen Erwachsenen geprallt war.

Der Zivilrichter am örtlichen Amtsgericht wies Schadenersatzforderungen gegenüber den Stadtwerken ab. Die Eltern hatten 2000 Euro eingeklagt. Der Unfall damals war von der Videokamera an der Rutsche aufgenommen, aber nicht aufgezeichnet worden. Genauso war es im August 2012 im Freibad: Die Kamera filmte das Geschehen, aber die Aufzeichnung funktionierte nicht.