München
Landtag im Kampf gegen Corona einig: Aber kein Schnellschuss

18.03.2020 | Stand 02.12.2020, 11:43 Uhr
Staatskanzleichef Florian Herrmann. −Foto: Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Besondere Zeiten auch im Landtag: Die Corona-Krise sorgt bei zentralen Entscheidungen für große Einigkeit zwischen allen Fraktionen. Nur ein Punkt wird erst kommende Wochen entschieden.

Im Kampf gegen die Corona-Krise gibt es im Landtag fraktionsübergreifend große Einigkeit über deutlich umfassendere Befugnisse für die Staatsregierung. In einem neuen bayerischen Infektionsschutzgesetz sollen unter anderem mögliche Beschlagnahmungen von medizinischem Material und ein erleichterter Zugriff auf medizinisches und pflegerisches Personal geregelt werden.

Bei einem Treffen von Ministerpräsident Markus Söder und Staatskanzleichef Florian Herrmann (beide CSU) mit allen Fraktionschefs wurde am Mittwoch nach Angaben von Teilnehmern Einvernehmen über den Gesetzentwurf erzielt - mit einigen Änderungen.

Das Gesetz wird nun nicht wie von der Staatsregierung angestrebt an diesem Donnerstag im Schnellverfahren beraten und beschlossen. Dagegen hätten sich am Ende die SPD und die Grünen gewehrt, hieß es.

Nun wird das Gesetz zwar eingebracht, aber erst in den Ausschüssen beraten. Endgültig beschlossen werden soll es am Mittwoch kommender Woche. Aus dem Umfeld Söders hieß es anschließend, ihm sei Einigkeit hier wichtiger als Schnelligkeit.

Der geänderte Gesetzentwurf sieht vor, dass die Staatsregierung in Fällen wie der aktuellen Corona-Krise einen „Gesundheitsnotstand“ in Bayern ausrufen kann, in dem sie deutlich umfassendere Befugnisse bekommt. Die Behörden können dann nicht nur medizinisches oder Pflege-Material beschlagnahmen, sondern Firmen auch zur Herstellung solchen Materials verpflichten.

Von Feuerwehren und Hilfsorganisationen können die Behörden die Herausgabe von Mitgliederadressen verlangen, von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns die Adressen von aktiven Ärzten und Ärzten im Ruhestand. Ziel ist, in Notsituationen zusätzlichen Personalbedarf decken zu können.

Und der Gesetzentwurf der Staatsregierung geht sogar noch weiter: Die Behörden sollen demnach „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen“ verlangen dürfen, „soweit das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist“.

Der Landtag, speziell die Opposition, setzte nun durch, dass der Landtag die Letzt-Kontrolle behält: Die Staatsregierung kann zwar rasch handeln und den „Gesundheitsnotstand“ mit allen Konsequenzen ausrufen. Doch der Landtag soll jederzeit die sofortige Aufhebung dieses Notstands verlangen können.

Die FDP setzte zudem durch, dass das Gesetz bis Jahresende befristet wird. Dann muss neu entschieden werden, ob es bleibt, geändert wird oder ausläuft. Zu all dem gab es Einigkeit zwischen sämtlichen Fraktionen. CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer nannte die Verzögerung bis kommende Woche aber ein unnötiges Risiko. „Wir übernehmen nicht die Verantwortung, falls nicht gehandelt werden kann, weil wir eine Woche später dran sind.“

Einigkeit herrscht im Landtag auch über das von Söder angekündigte Zehn-Milliarden-Euro-Hilfspaket für die bayerische Wirtschaft wegen der Corona-Krise. Der Haushaltsausschuss billigte die Pläne bereits am Dienstag, und zwar einstimmig.

Damit kann in der Plenarsitzung an diesem Donnerstag der gesamte Nachtragshaushalt inklusive des Zehn-Milliarden-Pakets endgültig beschlossen werden. Dafür wird die Schuldenbremse für ein Jahr außer Kraft gesetzt, weil die Staatsregierung faktisch zehn Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen muss. Ab dem Jahr 2024 muss diese Summe dann wieder getilgt werden.

Söder will dies und die gesamten Maßnahmen der Staatsregierung im Kampf gegen die Corona-Krise zuvor in einer Regierungserklärung erläutern - vor einem geschrumpften Landtag. An der Plenarsitzung nimmt zur Minimierung möglicher Ansteckungsrisiken nur etwa ein Fünftel aller Abgeordneten teil, entsprechend der Fraktionsstärke.

dpa