Eichstätt
Landkreis fördert neue Tagespflegeplätze

17.12.2009 | Stand 03.12.2020, 4:24 Uhr

Eichstätt (EK) Im Landkreis Eichstätt ist im Laufe der vergangenen Jahre die Nachfrage nach Tagepflegeplätzen langsam, aber stetig gestiegen. Auf diesen Bedarf reagiert der Landkreis Eichstätt jetzt mit einer speziellen Investitionsförderung für die Einrichtung solcher Plätze.

Immer mehr Menschen wollen pflegebedürftige Angehörige zwar grundsätzlich zu Hause behalten, müssen sie aber tagsüber in professionelle Betreuungseinrichtungen geben, weil selbst zur Arbeit gehen. Erst seit kurzem hat die Politik die Möglichkeit geschaffen, die Einrichtung solcher Tagespflegeplätze finanziell zu fördern. Der Landkreis Eichstätt hat diese Möglichkeit jetzt wahrgenommen. Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am Donnerstag einstimmig Richtlinien zur Förderung von Tagespflegeeinrichtungen. Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2020 für ein Prozent aller Menschen über 75 Jahre im Landkreis ein Tagespflegeplatz bereit steht. Der Landkreis fördert die Einrichtung von neuen Plätzen – also die reine Investition – mit maximal 10 000 Euro je Platz. Für jede Gemeinde ist – je nach Zahl der alten Menschen – festgelegt, wie viele Plätze im Höchstfall finanziell unterstützt werden. Wer diese Plätze bereitstellt – ob Krankenpflegevereine, die Gemeinde selbst oder Privatunternehmer – spielt keine Rolle. Der Zuschuss des Kreises wird über die Gemeinden ausgezahlt. Gemeinden können sich auch mit ihren Nachbarkommunen zusammentun und ihre "Kontingente" für Tagespflegeplätze an diese übertragen. Kreiskämmerer Werner Klein geht davon aus, dass diese neue Förderung in den kommenden fünf bis sieben Jahren den Landkreis jährlich etwa 130 000 Euro kosten wird, insgesamt 650 000 Euro. Aktuell gibt es im Landkreis 72 Tagespflegeplätze. Nach der Kalkulation des Landratsamtes wären bis zum Jahr 2020 etwa 125 Plätze nötig. "Das ist für unseren Kreishaushalt schulterbar", meinte Landrat Anton Knapp. "Die Tagespflege wird Zukunft haben, denn man sieht die Tendenz, das die Bevölkerung insgesamt älter wird."

Ebenfalls einstimmig nahm der Kreistag leichte Änderungen an den Richtlinien zur Förderung des Feuerlöschwesens vor. Hier hatte sich die bisherigen Zuschussregeln des Landkreises als etwas zu schwerfällig gezeigt. Der Landkreis geht davon aus, dass sich die Mehraufwendungen auf jährlich etwa 30 000 Euro belaufen. Aufgrund der angespannten Lage der öffentlichen Hand sei nicht zu erwarten, dass die Gemeinden es sich nicht sehr genau überlegen, ob und wann ein neues Löschfahrzeug als Ersatzbeschaffung nötig sei, meinte der Landrat. Ausdrücklich ist jetzt auch die Förderung besonderer Ausrüstung in den Richtlinien enthalten – etwa die Anschaffung von Chemieanzügen oder Verkehrssicherungsanhängern, die bei Unfällen auf der Autobahn bei Feuerwehreinsätzen benötigt werden.

Eine dritte Änderung von Richtlinien betraf den Denkmalschutz. Hier hatte der Landkreis eine finanzielle Förderung von Renovierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Bauwerken bisher immer davon abhängig gemacht, dass ein ausführliches Gutachten des Landesamts für Denkmalpflege vorlag. Solche Stellungnahmen, früher die Regel, werden aber inzwischen immer seltener geschrieben. Dem Landratsamt reicht deshalb in Zukunft die Vorlage eines denkmalschutzrechtlichen Bewilligungsbescheides sowie eine positive Stellungnahme des Kreisbaumeisters, des Diözesanbauamtes oder des Landesamts für Denkmalpflege.