Stammham
"Land ist nicht vermehrbar"

Mangel an Grundstücken für Einheimische bereitet den Bürgermeistern des Landkreises Eichstätt große Sorgen

19.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:28 Uhr

Ausgleichflächen für Baugebiete sind Pflicht: Für das Gewerbegebiet Ziegelberg musste Wettstetten zum Beispiel bereits im Bebauungsplan diese Ausgleichsfläche im Sinn des Naturschutzes festlegen. Auf der Trockenwiese wurden für die Gegend typische Sträucher gepflanzt und Steinhügel für hier lebende Eidechsen errichtet. - Foto: Gülich

Stammham (EK) Um das derzeitige Hauptproblem der Gemeinden - die Verfügbarkeit von Grundstücken - haben sich die Themenkomplexe der Tagung des Bayerischen Gemeindetags, Kreisverband Eichstätt, gerankt: Die Grundstücksvergabe nach dem Einheimischenmodell, Infos zum aktuellen Grundstücksverkehrsgesetz sowie Ausgleichflächen und Naturschutz waren am Donnerstag Diskussionsstoff der Bürgermeister des Landkreises.

Gastgeber Hans Meier, Bürgermeister der Gemeinde Stammham, und Referent Matthias Simon vom Bayerischen Gemeindetag brachten es gleich auf den Punkt: "Land ist nicht vermehrbar", sagte Meier, und Simon fügte hinzu: "Der Flächennotstand ist nun auch hier angekommen."

Simon brachte hochaktuelle Entwicklungen in Hinblick auf das Einheimischenmodell (Verkauf von Gemeindegrundstücken zu vergünstigten Konditionen vorrangig an die Ortsbevölkerung) mit. Seit zehn Jahren gebe es Verhandlungen mit der EU-Kommission, die immer auf die Niederlassungsfreiheit der EU-Bürger gepocht, aber inzwischen auch verstanden habe, dass es ein Gemeinwohlbelang ist, örtliche Strukturen zu erhalten. Hilfreich für die Gemeinden sei es, kein Einstiegskriterium für günstiges Bauland vorzugeben - zum Beispiel die Tatsache, dass Bewerber seit mindestens fünf Jahren im Ort wohnen müssen -, sondern diese Anforderung in ein Punktesystem einfließen zu lassen. So könne sich jeder bewerben. Simon nannte bei maximal 100 zu vergebenden Punkten eine Aufteilung von 40 für eine Wohndauer im Ort von mehr als fünf Jahren, zehn für eine ehrenamtliche Tätigkeit, die restlichen 50 verteilt auf Kinderanzahl, Verdienst und pflegebedürftige Haushaltsangehörige. Auch eine Förderung der jüngeren Generation sowie eine Vermögensprüfung des Bewerbers könnten einfließen. Eine Möglichkeit der Gemeinden sei es, nur einen Teil der Grundstücke vergünstigt an Einheimische zu vergeben und den anderen zum Verkehrswert zu veräußern. Dabei müssten die Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung beachtet werden; niemand dürfe diskriminiert werden. Die Gemeinde müsse zudem unbedingt vor dem Bewerbungsverfahren endgültig festlegen, wie genau sie die Grundstücke vergeben will.

Der Gemeindetags-Referent Matthias Simon brachte außerdem das neue Grundstücksverkehrsgesetz, das den Geschäftsverkehr mit landwirtschaftlich genutzten Flächen regelt, zur Sprache. "Das wurde nicht zu unserer Zufriedenheit geändert", so Simon. Man sei im Gemeindetag zwar gut verwoben mit den Landtagsabgeordneten, aber nicht durchgedrungen mit den Anliegen.

Es sei zu begrüßen, dass der Staat sich darum kümmere, dass Grund und Boden nicht in falsche Hände kommen. Aber Bayerns Gemeinden und Zweckverbände zählten anscheinend nun genau zu diesen "falschen Händen" dazu - obwohl sie selbst dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Dass der Kauf von Flächen über zwei Hektar bisher vom Landratsamt genehmigt werden musste, sei schon schwierig. Sollte die Grenze nun auf einen Hektar herabgesetzt werden, werde das weitere Probleme bringen.

"Es ist erschütternd, wie die Landespolitik über die Flächenverfügbarkeit für Gemeinden denkt." Diese Aussage eines Tagungsteilnehmers fand große Zustimmung. In diesem Punkt müssten die Gemeinden unbedingt Land, Bund und Kirchen gleichgestellt werden, forderten mehrere Bürgermeister wie auch Landrat Anton Knapp. Die Verfügbarkeit von Land und die Bereitstellung von Wohnraum seien für die Kommunen schließlich ein Dauerthema.