Gerolsbach
Künftig zahlen statt pflastern

09.03.2017 | Stand 02.12.2020, 18:31 Uhr

Gerolsbach (SZ) Das sogenannte "Gerolsbacher Modell" zur Pflasterung von Gehwegen ist in seiner derzeitigen Form unzulässig. Das hat der Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags aufgrund einer umfangreichen Stellungnahme des Innenministeriums am Mittwoch entschieden.

Damit dürfte es für die Gemeinde künftig nicht mehr möglich sein, auf die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags zu verzichten, wenn stattdessen die Anlieger ihren Gehsteig selbst pflastern.

Wie eine Sprecherin des Landtags unserer Zeitung gestern auf Anfrage mitteilte, werden nun die Gemeinde Gerolsbach und das Landratsamt Pfaffenhofen informiert und aufgefordert, "auf eine Änderung der bisherigen Praxis hinzuwirken". In den vergangenen Jahren hatten zahlreiche Gerolsbacher Bürger die für eine Sanierung oder Neubau vorgesehenen Gehsteige vor ihren Grundstücken selbst gepflastert. Die Gemeinde hatte ihnen dafür das Material zur Verfügung gestellt und die nach der Straßenausbaubeitragssatzung eigentlich obligatorische Zahlung von Beiträgen erlassen. Anlieger der Pfaffenhofener Straße, die derzeit saniert wird, hatten gegen diese Vorgehensweise eine Petition eingereicht: Sie wollten weder pflastern noch zahlen. Die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung sei für eine Gemeinde wie Gerolsbach nach der derzeitigen Rechtsprechung allerdings so gut wie unmöglich, meinen Fachleute.

Die interne Stellungnahme des Innenministeriums für den Petitionsausschuss sei 20 Seiten lang und mit Paragrafen gespickt, teilte die Landtagssprecherin mit. Darin enthalten sei auch dieser Satz: "In der Folge sind Straßenausbaubeiträge zu erheben." Für die Gerolsbacher Bürger dürfte das bedeuten: zahlen statt pflastern.

"Ich finde es schade für unsere Bürger", sagte gestern Bürgermeister Martin Seitz auf Anfrage. Außerdem bedauere er, dass den Kommunen hier keine Entscheidungsfreiheit gelassen werde. Die Gerolsbacher hätten gerne gepflastert, und auch die Anlieger der Pfaffenhofener Straße hätten sich in der großen Mehrheit schon auf das gemeinsame Arbeiten gefreut, das wisse er aus einer Anliegerversammlung. Seitz ließ aber keinen Zweifel daran: "Wir werden uns an die Anweisungen halten." Die Satzung werde geändert. Die Anwohner bereits früher gepflasterter Gehwege, stellte Seitz klar, müssten nicht mit Nachzahlungen rechnen.