Hettenshausen
Künftig vier Stunden

24.05.2021 | Stand 27.05.2021, 3:34 Uhr

Hettenshausen - Die Regelungen zu den Kindergartengebühren in Hettenshausen sind leicht angepasst worden.

Wie Bürgermeister Wolfgang Hagl (UWG) im Gemeinderat erklärte, werden "Buchungszeiten von bis zu drei Stunden bei Kindern ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung nicht in die Förderung einbezogen". Entsprechend gibt es keine Zuschüsse. Daher wird die Kindergartensatzung nun in soweit geändert, dass die Betreuung eines Kindes künftig mindestens vier Stunden pro Tag umfassen muss. "Bisher sah die Satzung eine tägliche Zeitspanne von drei bis vier Stunden pro Tag vor. An der Kindergartengebühr ändert sich hierdurch nichts", sagte Hagl. Zudem soll die Mindestbuchungszeit auf 20 Wochenstunden festgelegt werden. Nur für schulpflichtige Kinder ist hier eine Unterschreitung möglich. Der nötigen Änderung der Kindergartensatzung sowie der dazugehörigen Gebührensatzung stimmte das Gremium einhellig zu.

clm