Münchsmünster
Künftig kürzere Laufzeiten für Grabstätten

04.05.2010 | Stand 03.12.2020, 4:03 Uhr

Münchsmünster (zur) Einstimmig verabschiedet wurde in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats von Münchsmünster eine neue Friedhofssatzung für den Ort, die neben geänderten Gebühren zukünftig auch eine Verkürzung der Vertragslaufzeit auf die gesetzlichen vorgesehenen 15 Jahre vorsieht. Bisher gilt die Nutzungserlaubnis 20 Jahre lang.

Die neue Gebührensatzung gilt für den kommunalen Friedhof und dessen Bestattungseinrichtungen. Die Gemeinde erhebt zukünftig für die Nutzung des Leichenhauses einschließlich der Kühl- und Entkeimungsvitrine 100 Euro je Beerdigungsfall. Für Grabstätten und Erdbestattungen werden für das Einzelgrab 550 Euro und für Familiengräber 1020 Euro erhoben. Für eine Urnenbestattung im Urnengrab werden 800 Euro fällig, für eine Einzelnische der Urnenwand 550 Euro und für eine Doppelnische 900 Euro.

An sonstigen Gebühren fallen an: 15 Euro für die Ausstellung eines Leichenpasses, zehn Euro für die Genehmigung zur Erstellung eines Grabdenkmals sowie je acht Euro für die Erteilung oder die Umschreibung einer Graburkunde.

Mit dieser "nach außen noch vertretbaren Anhebung" hofft Georgine Rosenwirth (CSU) ebenso wie ihr Kollege Hubert Steinmeier (CWG) einen Modus gefunden zu haben, mit dem "einigermaßen kostendeckend gearbeitet werden kann". Die alte Gebührensatzung gilt weiterhin für bestehende Grabplatzrechte bis zu deren Ablauf.

Zur Kenntnis genommen wurde ein Vorschlag von Hans Klinger (CWG), ein Verbot von Pflanzenspritzmitteln explizit in die Satzung aufzunehmen. Da es bisher keine Probleme in dieser Hinsicht gibt und eine Überprüfung sich schwierig gestalten würde, einigte man sich darauf, einen solchen Passus lediglich als Option für die Zukunft zu sehen.

In der Satzung bereits verankert, aber von den Nutzern oft nicht respektiert werden die Regeln im Umgang mit der Urnenwand. Hier sind weder Kerzen noch Blumenschmuck erlaubt. Zukünftig sollen die Käufer schon bei Vertragsunterzeichnung nachdrücklich auf diese Vorschriften hingewiesen werden. Wer Wert auf einen entsprechenden Schmuck legt, dem wird ein Urnengrab anstelle der Wand empfohlen.