Peking
Krumme Touren in China?

Zwei Manager des Gemeinschaftsunternehmens FAW-Volkswagen stehen unter Korruptionsverdacht

27.08.2014 | Stand 02.12.2020, 22:18 Uhr

Peking/Wolfsburg (DK) Wegen des Verdachts der Korruption sind nun auch Volkswagen und Audi ins Visier chinesischer Behörden geraten. Gegen einen ehemaligen und einen amtierenden Manager des Joint Ventures FAW-Volkswagen sind entsprechende Ermittlungen aufgenommen worden.

Chinas oberste Antikorruptionsbehörde – die Zentrale Kommission für Untersuchungen der Disziplin der Kommunistischen Partei – hat Ermittlungen gegen einen ehemaligen sowie einen amtierenden Manager des Gemeinschaftsunternehmens von Volkswagen und Chinas Staatskonzern FAW eingeleitet. Dies bestätigten gestern Sprecher von VW und Audi in Wolfsburg und Ingolstadt. Die Behörde war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.

Die zuständige Disziplinarkommission hatte die Männer am Dienstag als Li Wu, Ex-Spitzenmanager bei FAW-Volkswagen, sowie Zhou Chun, stellvertretenden General Manager der Audi-Vertriebssparte des Joint Ventures, identifiziert. Den Verdächtigen wird einer kurzen Mitteilung der Kommission zufolge vorgeworfen, „Disziplin und Gesetz ernsthaft verletzt“ zu haben.

Diese Formulierung wird in China benutzt, wenn es um Korruption geht. Die VW-Sprecherin sagte: „FAW-Volkswagen arbeitet in der Angelegenheit mit den Behörden zusammen.“ Bei Audi hieß es ähnlich, das Unternehmen werde „die Ermittlungen unterstützen“. Unklar ist dem Audi-Sprecher zufolge noch, was den Verdächtigten konkret vorgeworfen wird. Sollte es aber um Korruption gehen, „tolerieren wir solches Verhalten nicht“.

Nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur Xinhua wurden seit dem Jahr 2012 mehr als 50 Spitzenmanager chinesischer Staatsunternehmen gefeuert. Damals traten die neuen Antikorruptionsgesetze in Kraft. 2013 wurden dann Verfahren gegen etliche Führungskräfte insbesondere aus dem Energie- und Rohstoffbereich eingeleitet.

Korruption ist in China weit verbreitet. Auf der entsprechenden Rangliste von Transparency International nimmt das Land Platz 80 von 177 ein. Die Grenze zwischen rechtskonformen Geschenken und rechtswidriger Bestechung ist dabei fließend: Allgemein gilt für Werbegeschenke eine Bagatellgrenze von umgerechnet etwa 35 Euro. Für den Tatbestand der Bestechung gilt ein Schwellenwert von kumuliert 1175 Euro. Besticht eine Privatperson einen Amtsträger, wird dafür in der Regel eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren fällig.

Ob und inwiefern die Korruptionsermittlungen der Disziplinarkommission im Zusammenhang mit dem verschärften Vorgehen der chinesischen Wettbewerbsbehörden gegen die Autobranche stehen, liegt im Dunkeln. Bei mehreren Firmen gab es in den vergangenen Wochen Razzien. Mittlerweile sollen Untersuchungen gegen mehr als 1000 Autounternehmen, Händler und Zulieferer laufen.

Japanische Zulieferer mussten wegen verbotener Preisabsprachen die Rekordsumme von 1,24 Milliarden Yuan (151 Millionen Euro) bezahlen. Es ist die höchste Geldbuße, die Chinas Wettbewerbshüter bisher verhängt haben. Gegen vier BMW-Händler in der Provinz Hubei wurde zuvor eine Strafe in Höhe von 1,6 Millionen Yuan (195 000 Euro) verhängt. Audi musste 30 Millionen Euro zahlen.

Auch in Indien stehen die Autobauer unter Druck. Am Dienstag hatte die Wettbewerbsbehörde in Neu Delhi eine Strafe von umgerechnet 318 Millionen Euro gegen 14 Autokonzerne bekannt gegeben.