Landkreis Roth
Kreisklinik verzichtet auf generelles Besuchsverbot

Zahl der Besucher pro Patient und Tag wird aber ab Samstag von bislang zwei Personen auf nur noch eine Person verringert

19.11.2020 | Stand 23.11.2020, 3:33 Uhr
Gegen ein erneutes Besuchsverbot wie im Frühjahr spricht sich die Rother Klinikleitung aus. Trotzdem soll mit der ab dem kommenden Samstag geltenden Beschränkung ein Beitrag geleistet werden, "das Infektionsrisiko zu beherrschen". −Foto: Tschapka, Archiv

Hilpoltstein/Roth An der Rother Kreisklinik werden ab dem kommenden Samstag, 21. November, die Besuchsmöglichkeiten eingeschränkt. Die Zahl der Besucher pro Patient und Tag werden von bislang zwei Personen auf jetzt eine Person reduziert. Die Besuchszeit bleibt bei maximal einer Stunde am Tag und es kann sich weiterhin um einen täglich wechselnden Personenkreis handeln.

 

Die Entscheidung zur Einschränkung der Besuchsmöglichkeit wird von der Rother Klinikleitung mit den anhaltend hohen Inzidenzwerten begründet. Klinikvorstand Werner Rupp betont jedoch, dass die Einschritte in Roth deutlich weniger einschneidend sind wie an anderen Kliniken, an denen "seit Tagen oder Wochen ein generelles Besuchsverbot" gilt.

Im Gegensatz zu den Krankenhäusern in Schwabach und Eichstätt hat man sich in Roth dagegen entschieden, wie schon im Frühjahr ein erneutes Besuchsverbot zu verhängen. Die Verringerung der Besucherzahl pro Patient und Tag erscheint der Klinikleitung als ausreichende Maßnahme, um "einerseits weiter soziale Kontakte aufrechterhalten und andererseits einen Beitrag leisten, das Infektionsrisiko zu beherrschen", so Vorstand Rupp.

Die Details der Besucherregelung bleiben unverändert: Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ist der Zutritt zur Kreisklinik weiterhin nicht gestattet. Besuche auf der Palliativstation und die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis sind jederzeit zulässig. Auch die Anwesenheit von Vätern im Kreißsaal und nach der Entbindung ist zeitlich unbegrenzt möglich.

Zutrittsverbote gelten weiterhin für Besucher mit Krankheitssymptomen wie Husten, Schnupfen, Atemnot, Fieber innerhalb der vergangenen 14 Tage sowie für Besucher, die innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt mit einem Covid-19-Infizierten hatten. Covid-19-Patienten und -Verdachtsfälle dürfen weiterhin nicht in der Klinik besucht werden.

HK