Kredite - 2014 noch Geld von der Bank zurückfordern

30.12.2015 | Stand 02.12.2020, 21:49 Uhr

Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen. Um sie zurückzufordern, müssen viele Verbraucher noch in diesem Jahr aktiv werden.

Banken dürfen keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen. Um sie zurückzufordern, müssen viele Verbraucher noch in diesem Jahr aktiv werden.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu. Viel Zeit bleibt für einige Kreditnehmer nicht mehr, um unzulässige Kreditgebühren zurückzufordern. Für zwischen 2004 und 2011 abgeschlossene Verträge verjähren die Ansprüche spätestens mit dem Jahreswechsel.

In der Vergangenheit war es gang und gäbe, dass Kreditinstitute eine Bearbeitungsgebühr verlangten. Vielfach bewegten sich diese Gebühren zwischen einem und drei Prozent des Kreditvolumens. Bereits im Mai dieses Jahres erklärte der Bundesgerichtshof (BGH), dass diese Praxis nicht zulässig ist. In einem weiteren Urteil befassten sich die Bundesrichter im Oktober mit der Frage, wie lange rückwirkend Forderungen erhoben werden können (Az.: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14). Im Grundsatz gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist startet zum Ende des Jahres, in dem der Geschädigte erfährt, dass er einen Anspruch auf Entschädigung hat. Da die rechtliche Lage zum Thema Kreditgebühr lange strittig war, urteilte der BGH, dass die Drei-Jahres-Frist auch für früher abgeschlossene Kredite erst 2011 zu laufen beginnt. Damit ist der Stichtag der 31.12.2014. Wer 2004 seine Unterschrift unter den Kreditvertrag gesetzt hat, muss aufpassen, denn dies darf auf den Tag nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Für ältere Kreditverträge sind die Ansprüche bereits verjährt.

Was Kreditnehmer jetzt tun sollten

Kaum eine Bank wird sich von sich aus bei geschädigten Kunden melden. Im Gegenteil: Verbraucher müssen selbst das Zepter in die Hand nehmen. So gibt es beispielsweise auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Musterformular, mit dem sie ihre Ansprüche stellen können. Zahlt die Bank nicht, können Betroffene weiter aktiv werden.

Wichtig: Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass ein Schreiben nicht ausreicht, um die Verjährungsfrist zu stoppen. Dafür müssen Betroffene den zuständigen Ombudsmann einschalten oder Klage erheben.

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