Krankenkasse - Viele Mütter haben einen Kuranspruch

04.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:32 Uhr

Einen Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur haben Mütter dann, wenn sich eine seelische oder körperliche Überlastung manifestiert hat. Doch die wenigsten wissen das.

2,1 Millionen Mütter hätten gemäß ihrer gesundheitlichen Situation sofort Anspruch auf eine Kurmaßnahme, aber nur fünf Prozent machen eine, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerks in Berlin. Wer im Sommer eine Kur machen will, muss schon im Frühjahr einen Antrag stellen.

Mutter-Kind-Kur - so funktioniert sie

Eine Mutter-Kind-Kur dauert drei Wochen. Die Mütter leben in dieser Zeit zusammen mit ihren Kindern - maximal 14 Jahre alt - in einer Kureinrichtung. Es gibt auch reine Mutter-Kuren. In Deutschland gibt es im Verbund Müttergenesungswerk über 70 anerkannte Einrichtungen für Mütter mit Kindern und fünf reine Müttereinrichtungen. Daneben gibt es Kurhäuser von privaten Trägern. Ein solcher Genesungsaufenthalt wird von der Krankenkasse bezahlt. Die Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für die Mutter. Für Freizeitaktivitäten sollte man ein Taschengeld einplanen.

Wann Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur besteht

Bei einer Mutter-Kind-Kur geht es allein um den gesundheitlichen Zustand der Mutter. Meist kommen mehrere Beschwerden zusammen, die sich aus den Belastungen des Familienalltags und der Mutterrolle ergeben. Dazu gehören Rückenprobleme, Allergien oder Migräne sowie psychische Belastungen wie Depressionen, Schlaf- oder Angststörungen. Eine Auszeit von Familie und Alltag muss medizinisch angezeigt sein.

Beraten lassen

Erste Anlaufstellen sind die Beratungsstellen im Müttergenesungswerk bei den Wohlfahrtsverbänden (z.B. Caritas, Diakonie oder Rotes Kreuz). Ebenso kann der Hausarzt Ansprechpartner sein. Der Mediziner sollte mit der gesundheitlichen Situation der Patientin vertraut sein und einem Kuraufenthalt positiv gegenüber stehen. Die Antragstellung ist eine Leistung, die von der Kasse vergütet wird, so Heidrun Holstein von der Unabhängigen Patientenberatung in Karlsruhe. Man bittet den Arzt also nicht um einen Gefallen.

Antrag mit Fallstricken

Bis vor wenigen Jahren wurden viele Anträge erstmal von den Krankenkasse abgelehnt. Das hat sich inzwischen geändert. Die Chancen auf eine Bewilligung sind gut, wenn deutlich wird, dass ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht ausreichen und dass die Mutter-Kind-Kur medizinisch notwendig ist. Auch die Lebensumstände – finanzielle Sorgen, Scheidung, Arbeitslosigkeit, fehlende Kinderbetreuung - sollte man darlegen. Lieber zu viel schreiben als zu wenig, heißt die Faustregel. Vorteilhaft ist es, einen Facharzt aufzusuchen, der die Beschwerden diagnostiziert, sagt die Patientenberaterin. Das Antragsprozedere dauert drei bis sechs Wochen.

Widerspruch einlegen

Seit der Gesundheitsreform 2007 ist der Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation zur Pflichtleistung der Krankenkassen geworden. Damit sollen Patienten einen besseren Stand haben bei der Beantragung. 2012 wurden dann nochmals die Begutachtungs-Richtlinie überarbeitet, so dass die Aussicht auf eine Bewilligung der Kurmaßnahme inzwischen gut ist. Wird ein Antrag dennoch abgelehnt, sollte man sich nicht entmutigen lassen, rät Anne Schilling vom Müttergenesungswerk. Man hat vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Die Beratungsstellen unterstützen dabei. Die Mühe lohnt sich: 48 Prozent der Widersprüche sind erfolgreich, sagt Schilling. Und: Der Mehrwert an Gesundheit, den eine Maßnahme bewirkt, ist enorm und nachhaltig.