Neuburg
Kostenloser Vortrag zum Thema Pflege

27.01.2015 | Stand 02.12.2020, 21:43 Uhr

Neuburg (DK) Seit Jahresbeginn gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. Doch was genau wird darin geregelt? Wie sind Pflegebedürftige und deren Angehörige betroffen? Welche Ansprüche haben sie und inwiefern haben sich die Leistungen der Pflegekassen verbessert? Alle Fragen rund um die neuen Bestimmungen beantwortet Daniela Schläfer vom Pflegestützpunkt Neuburg-Schrobenhausen in einem kostenlosen Vortrag am Mittwoch, 4. Februar, um 18.30 Uhr im Mehrzweckraum des Neuburger Geriatriezentrums. Im Mittelpunkt des Pflegestärkungsgesetzes steht der individuelle Unterstützungsbedarf jedes Einzelnen.

Mit dem Gesetz sollen die Leistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige ausgeweitet werden. Konkret bedeutet das zum Beispiel die Erhöhungen des Pflegegeldes und der Pflegesachleistungen, separate Finanzierung von Tagespflege, Verbesserung und flexiblere Handhabung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege, zusätzliche Betreuungsleistungen für Personen mit Pflegestufe ohne gesonderte Begutachtung und somit bessere Betreuungs- und Entlastungsmöglichkeiten. Außerdem erhöhter Zuschuss für wohnraumverbessernde Maßnahmen und vieles mehr.

Um Betroffenen, deren Angehörigen und allen Interessierten einen Überblick über die aktuellen Änderungen zu geben, veranstaltet der Pflegestützpunkt einen Vortrag mit dem Titel „Was bringt das neue Pflegestärkungsgesetz? Verbesserte finanzielle Leistungen für Pflegebedürftige seit 1. Januar 2015“. Sozialpädagogin Daniela Schläfer wird dabei auch auf die Arbeit und das Leistungsspektrum des Pflegestützpunktes eingehen.

Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen betreibt die zentrale Beratungsstelle zu den Themen Pflege und Hilfen im Alter seit dem Jahr 2011 und kooperiert dabei mit verschiedenen Kranken- und Pflegekassen.