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Kosten für Handwerker kann man von der Steuer absetzen

Finanzamt fördert Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen Arbeitszeit und Materialkosten getrennt auflisten lassen

20.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:47 Uhr

Das Finanzamt fördert Renovierungsmaßnahmen. Darunter fällt alles, was ein Haus instand hält oder modernisiert - zum Beispiel das neue Parkett oder Badezimmer, erklären die Steuer-Experten der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Im Amtsdeutsch sei das der "Erhaltungsaufwand". Sanierungsmaßnahmen hingegen sind für das Finanzamt "Herstellungskosten". Das ist immer dann der Fall, wenn drei von vier Ausstattungs-Kernbereichen verbessert werden. Die Kernbereiche sind Sanitär, Elektro-Installation, Fenster und Heizung. Eigentümer, aber auch Mieter, können 20 Prozent der Handwerkerkosten, maximal 1200 Euro in ihrer Steuererklärung eintragen.

In den 1200 Euro inbegriffen sind Arbeitslohn und die Fahrt- und Maschinenkosten. Materialkosten wie das neue Waschbecken oder der Heizkörper können nicht abgesetzt werden. "Bitten Sie Ihre Handwerker immer darum, Arbeitszeit und Materialkosten in der Rechnung getrennt aufzulisten", raten deshalb die VLH-Experten.

Sie haben einen weiteren Tipp für alle Eigentümer, die Handwerkerrechnungen absetzen möchten: "Bezahlen Sie sämtliche Rechnungen per Überweisung. Die Rechnungen und Überweisungsnachweise - wie zum Beispiel den Kontoauszug - legen Sie im Original Ihrer Steuererklärung bei." Außerdem empfiehlt es sich, von allen Rechnungen und den entsprechenden Überweisungsnachweisen eine Kopie zu machen, bevor die Steuererklärung ans Finanzamt geht. Freuen können sich auch alle Eigenheimbesitzer, die neuen Wohnraum schaffen. Also zum Beispiel den Balkon in einen Wintergarten umwandeln oder die Garage in ein Wohnzimmer. Auch hier gilt: 20 Prozent der Kosten, maximal aber 1200 Euro können pro Jahr abgesetzt werden. Keine Änderungen gibt es hingegen bei Neubaumaßnahmen, also der "Errichtung eines Haushalts". Dazu zählt zum Beispiel der Dachgeschossausbau, wenn man ein neues Haus baut. Diese Kosten können nicht geltend gemacht werden.

Anders sieht die Sache bei Vermietern aus. Vermieter dürfen die Handwerkerkosten für jede bauliche Maßnahme als Ausgabe von der Steuer absetzen - egal, ob es sich dabei um Renovierung, Sanierung oder neuen Wohnraum handelt. Sie können sogar die komplette Rechnung beim Finanzamt einreichen. ‹Œoh