Neues Gesetz in Bayern
Kommentar zur neuen Grundsteuer: Klagen sind programmiert

24.11.2021 | Stand 23.09.2023, 21:59 Uhr
Im Freistaat wird die Grundsteuer ab 2025 auf der Basis eines eigenen Gesetzes erhoben. −Foto: Oliver Berg/dpa

Seit Jahren wird über die Zukunft der Grundsteuer debattiert. Und der Beschluss des bayerischen Landtags wird das nicht ändern. Bisher basiert die Berechnung bundesweit auf veralteten Flächenwerten, was in Karlsruhe richtigerweise als verfassungswidrig eingestuft wurde. Ab 2025 sollen im Freistaat Fläche und Nutzungsart des Grundstücks darüber entscheiden, wie tief man in die Tasche greifen muss - nicht jedoch Wert oder Lage. Ist der bayerische Weg richtig? Zumindest kann man sagen, dass in diesem Punkt endlich auch der Bürokratieabbau im Blick behalten wurde.

Seit Jahren wird über die Zukunft der Grundsteuer debattiert. Und der Beschluss des bayerischen Landtags wird das nicht ändern. Bisher basiert die Berechnung bundesweit auf veralteten Flächenwerten, was in Karlsruhe richtigerweise als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Ab 2025 sollen im Freistaat Fläche und Nutzungsart des Grundstücks darüber entscheiden, wie tief man in die Tasche greifen muss - nicht jedoch Wert oder Lage.

Ist der bayerische Weg richtig? Zumindest kann man sagen, dass in diesem Punkt endlich auch der Bürokratieabbau im Blick behalten wurde. Wer was zu zahlen hat, dürfte künftig etwas transparenter werden. Denn Quadratmeterzahlen lügen nicht. Eine pragmatische, allgemeine Lösung.

Hier liegt aber auch das Problem. Denn je weniger individuell eine Steuer berechnet wird, desto eher wird es Gewinner und Verlierer geben. Ob die Zugrundelegung der Fläche also gerecht ist oder nicht, liegt im Auge des Betrachters. Wer in einer der bayerischen Großstädte ein Reihenhaus (mit relativ wenig Grund) oder eine Wohnung bewohnt, wird angesichts der hohen Immobilienwerte in den Ballungszentren durchatmen. Vor allem in vielen ländlichen Regionen aber, wo ein Grundstück nicht selten größer ausfällt, müssen einige mit steigender Steuerlast rechnen. Nicht ausgeschlossen ist auch, dass am Ende alle Bürgerinnen und Bürger mehr berappen müssen als heute.

Am gerechtesten wäre wohl gewesen, die Flächenwerte neu zu bestimmen und anzupassen, oder die Abgabe gleich zu streichen. Und ob eine flächenbasierte Grundsteuer - so unbürokratisch und leicht verständlich sie auch sein mag - der Prüfung durch das Verfassungsgericht standhält, dürfte sich zeigen. Denn Klagen sind programmiert.

Christian Tamm