KOMMENTAR

14.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:37 Uhr
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Ganz klar: Wer die geltende Rechtslage ausnutzt, tut nichts Unrechtes. Kreuz und quer zu kandidieren, ist durch die Neuregelung ganz offensichtlich möglich. Dass man neuerdings mit dem einfachen Instrument der Zweitwohnsitzanmeldung im Mittelzentrum Bürger aus den Umlandgemeinden zusammenziehen könnte, ist jedenfalls ungewohnt. Um gemeindeübergreifend bei Entscheidungen mitzureden, gibt es doch zum Beispiel den Kreistag.

Und dass sich Menschen aus den Umlandgemeinden ehrenamtlich in einem Mittelzentrum zum Beispiel in Vereinen engagieren, hat es jedenfalls immer schon gegeben. Für ein kommunales Parlament zu kandidieren, ist aber schon noch mal ein anderes Kaliber. Insofern ist das Gesetz in seiner jetzigen Form schon reichlich merkwürdig.

Mathias Petry