Ingolstadt
Körperverletzung oder temperamentvoller Sex?

Amtsgericht verurteilt Asylbewerber zu Geldstrafe - 27-Jährige für mehrere Sekunden in Wohnung eingesperrt

09.03.2021 | Stand 23.09.2023, 17:17 Uhr
  −Foto: Schanz

Ingolstadt - Wegen Körperletzung, Beleidigung und Freiheitsberaubung musste sich am Montag ein 25-jähriger Afghane vor dem Ingolstädter Amtsgericht verantworten.

Nach Darstellung seiner ehemaligen Lebensgefährtin, einer 27-Jährigen aus Usbekistan, war Anlass, dass der Angeklagte nach einer gemeinsamen Nacht in der Ingolstädter Wohnung der Frau nicht mit ihr frühstücken, sondern lieber auf seinem Handy spielen wollte. Dieses nahm sie ihm ab und wollte es aufs Bett werfen, das "weit weg war", sodass das Handy auf den Boden fiel und das Display zu Bruch ging. Darüber sei der 25-Jährige so erzürnt gewesen, dass er handgreiflich geworden, ihr Kratzer am Hals und an der Hand zugefügt, sie als "Schlampe" beschimpft und schließlich die Wohnungstür von außen abgesperrt habe und gegangen sei.

Zwar habe es Streit ums Frühstück gegeben, die Kratzer seien jedoch beim Sex vorher entstanden, erwiderte der Angeklagte. Auch er habe Kratzer erlitten, seine Ex-Freundin sei nämlich "sehr temperamentvoll". Den Wohnungsschlüssel habe er einer Nachbarin im Treppenhaus in die Hand gedrückt, sodass die Freiheitsberaubung nur kurz gedauert hätte. Auch das Opfer bestätigte, dass die Tür "nach zehn Sekunden" wieder aufgesperrt worden sei.

Für Richter Peter Hufnagl kam eine Einstellung des Verfahrens dennoch nicht in Frage. Dass die Kratzer daher rührten, dass es - wie er es ausdrückte - "a bissl härter zugegangen" sei, mochte er nicht glauben. Ausschlaggebend waren aber letztlich die Vorstrafen des Angeklagten. Erst vor zwei Jahren war er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden, weil er seine damalige Freundin geschlagen hatte. "Sie haben wohl Probleme im Umgang mit Frauen", fasste Hufnagl zusammen und verurteilte den 25-Jährigen zu 70 Tagessätzen.

Endgültig beendet hat die Usbekin die Beziehung übrigens erst vor einer Woche, weil ihr der Angeklagte - wie sie angab - "ins Gesicht gespuckt hat". Nach dem Vorfall im November vergangenen Jahres habe man noch mehrfach Kontakt gehabt, "auch intimen", räumte die 27-Jährige ein, die auch im Gerichtssaal einen temperamentvollen Eindruck hinterließ.

DK

Andreas Müller