München
Knobloch schlägt Alternative zu „Rasse“-Beriff vor

17.06.2020 | Stand 02.12.2020, 11:09 Uhr
Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München, schaut in die Runde. −Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

Mit Blick auf das Wort „Rasse“ im Grundgesetz sieht die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, Änderungsbedarf. Im Verständnis der damaligen Zeitgenossen habe der Begriff vor allem dem Schutz der Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung gedient, erläuterte Knobloch am Mittwoch. Jedoch: „Angesichts eines veränderten Sprachgebrauchs und gesellschaftlichen Bewusstseins gefährdet der Gesetzestext in der aktuellen Form seine ursprüngliche Absicht.“

Eine Änderung sei daher geboten, betonte Knobloch. Beispielsweise könne der Absatz 3 des Artikels 3 künftig mit dem Satz schließen: Niemand darf rassistisch diskriminiert oder wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Knobloch betonte zugleich, die aktuelle Debatte dürfe nicht zum Selbstzweck werden: „Der Streit um Worte mag bedeutsam sein, aber er darf das eigentliche Ziel nicht überdecken: Der Staat muss seinen Bürgern ein Leben ohne Angst ermöglichen und sie vor Angriffen schützen, ganz gleich, ob diese rassistisch, antisemitisch oder von sonstigem Hass motiviert sind.“ Wie Antisemiten ließen sich auch Rassisten weniger von Gesetzestexten abschrecken als von der zugehörigen Strafandrohung. „Hier wird auch dann viel zu tun bleiben, wenn das Grundgesetz entsprechend angepasst wurde.“

In Artikel drei, Absatz drei, des Grundgesetzes heißt es derzeit: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Dies hatte jüngst Kritik und den Wunsch nach einer Änderung hervorgerufen.

dpa