Paunzhausen
Knapp daneben ist auch vorbei

Wegen 13 Zentimetern: Verwaltungsgericht hebt Baugenehmigung für Windrad auf

06.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:31 Uhr

Wegen 13 Zentimetern hat ein Gericht die Baugenehmigung für ein gut 180 Meter hohes Windrad bei Paunzhausen im Landkreis Freising aufgehoben - Foto: Rieger

Paunzhausen (DK) Das Münchner Verwaltungsgericht hat die Genehmigung für ein geplantes Windrad bei Paunzhausen im Landkreis Freising aufgehoben – weil die Abstandsflächen um 13 Zentimeter nicht eingehalten wurden. Der Investor klammert sich allerdings an das Projekt.

Seit Jahren gibt es Streit um den Bau des Windrads. Dementsprechend erleichtert war Investor Thomas Gasteiger, der das Projekt gemeinsam mit seinem Bruder Johann finanziert, als im vergangenen August die Baugenehmigung erteilt wurde. Jetzt hat das Verwaltungsgericht in München die Genehmigung wieder aufgehoben. Das zuständige Landratsamt hatte sich bei der Bestimmung der Abstandsflächen vertan.

Gasteiger gewinnt dem Urteil allerdings auch Positives ab – und will den Bau auf keinen Fall einstellen. „Die Klage auf Lärmbelästigung und all der andere Käse sind vom Richter eindeutig und glasklar zurückgewiesen worden. Das ist das Gute“, sagt Gasteiger. Eine Klägerin hatte nämlich befürchtet, bei ihren Pferde könne es durch Infraschall oder Schlagschatten zu Fehl- oder Frühgeburten kommen.

Der Investor hofft, dass der Windradhersteller in spätestens 14 Tagen das Fundament gießt. Gestern sind bereits Baufahrzeuge und eine Betonpumpe vorgefahren. Doch obwohl die Abstandsflächen nur um 13 Zentimeter überschritten sind – Gasteiger geht ein hohes finanzielles Risiko ein. Momentan ist der Aufhebungsbescheid laut Verwaltungsgericht zwar noch nicht rechtskräftig. „Und bis er das ist, darf er bauen“, erklärt Eva Dörpinghaus vom Freisinger Landratsamt. Und selbst wenn der Bescheid Rechtskraft erlangt: Gasteiger kann dann in Berufung gehen. „Sobald der Antrag eingegangen ist, wird der Bescheid auf Aufhebung der Baugenehmigung des Verwaltungsgerichts suspendiert“, sagt Dörpinghaus. Das heißt, die Investoren dürften auch dann noch weiterbauen. „Allerdings auf eigene Gefahr“, heißt es aus dem Landratsamt. Sollte der Antrag auf Berufung vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen werden, müssten die Gasteigers im Extremfall alle bis dahin gebauten Komponenten wieder abreißen – und die Kosten dafür übernehmen.