Mühlhausen
Klage abgewiesen

Verwaltungsgericht: Pferdehof baurechtlich nicht zu beanstanden

20.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:58 Uhr

Mühlhausen (rl) Das Verwaltungsgericht München hat die Klage eines Anwohners des Neubaugebietes Mühlhausen-Nord-West gegen die Stadt Ingolstadt abgewiesen. Das teilte Dietmar Wolff, Pressesprecher des Gerichts, gestern auf Anfrage mit.

Tags zuvor, bei einer mündlichen Verhandlung auf dem Anwesen des Klägers, hatte sich das Urteil bereits abgezeichnet. Wie berichtet, hatte die Familie, die 2010/2011 in das Neubaugebiet gezogen ist, gerichtlich einklagen wollen, dass die Stadt bauaufsichtlich gegen einen benachbarten Pferdehof einschreitet, weil der neue Pächter, der die Pferdepension vor zwei Jahren übernommen hat, einen sogenannten Offenstall betreiben soll. Dadurch habe insbesondere die Geruchs- und Staubbelastung ein Ausmaß erreicht, das die Anwohner der Moosäckerstraße – darunter auch Linken-Stadtrat Jürgen Siebicke – in ihren Nachbarschaftsrechten verletze.

Das Gericht unter der Vorsitzenden Richterin Cornelia Dürig entschied, dass sich die Situation im Vergleich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes baulich nicht verändert habe. Der Betreiber des Pferdehofes betreibe keinen „Offenstall“, es gehe vielmehr um eine „offene Stalltüre“. Die Nutzung – seit etwa 1992 wird an besagter Stelle Pferdehaltung betrieben – sei nicht verändert worden. Baurechtlich sei deshalb nichts zu machen. Die Vorsitzende wollte dem Kläger eine Brücke bauen und schlug zum Schutz vor Staub und Geruch eine über zwei Meter hohe Mauer als Einfriedung vor. Dies lehnte der Kläger in der Verhandlung ab.

Sein Anwalt Tobias Helmke betonte, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde er eine Berufung prüfen.