Pfaffenhofen
Kiffer drohen fünf Jahre Haft

26-Jähriger hat Minderjährigen beauftragt, Marihuana zu besorgen

19.06.2018 | Stand 25.10.2023, 10:30 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Fünf Jahre Haft - und das ist die Mindeststrafe - drohen einem 26-Jährigen, weil er einen damals Minderjährigen beauftragt hat, für ihn Marihuana zu besorgen.

Für den Strafverteidiger war es eine ganz schöne Herausforderung, seinen Mandanten vor dem Pfaffenhofener Schöffengericht herauszuhauen.  

Der Gesetzgeber ist da nämlich nicht zimperlich. Im Strafgesetzbuch heißt es dazu, dass sich strafbar macht, wer "als Person über 21 Jahren eine Person unter 18 Jahren bestimmt, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben". "Stimmt's? ", fragte Amtsgerichtsleiter Konrad Kliegl den Angeklagten, der seinen Lebensunterhalt als Einzelhandelskaufmann verdient. Gepflegtes Äußeres, freundlich, verbindlich im Ton. "Stimmt", sagte Leopold F. (alle Namen geändert) und nickt dazu. Ja, er habe damals drei- oder viermal die Woche geraucht, so zwei Joints. Aber davon wolle er loskommen - und seine Freundin, die helfe ihm auch dabei. Aber dass er gewusst habe, dass der Tatbeteiligte Pedro M. damals noch keine 18 Jahre alt war, das bestreitet er entschieden. Er sei sich absolut sicher gewesen, dass er damals "alt genug" gewesen sei. Für etwa 20 Jahre habe er ihn gehalten. Im Rahmen von Ermittlungen war die Kripo auf Leopolds Chatverlauf im Internet aufmerksam geworden. Da hatte er im Dezember vor zwei Jahren jenen Pedro gebeten, ihm in einem Asylbewerberheim Marihuana zu beschaffen. Relativ kleine Mengen. "Für den Eigenbedarf halt", wie der Angeklagte sagte. Mal für 20 Euro, mal für 30. Und auch die 37 Gramm Marihuana, die der Angeklagte einen Monat zuvor für 340 Euro gekauft haben soll, sind strafrechtlich eigentlich nicht so bedeutend wie der Vorwurf, einen Minderjährigen für Drogendeals beauftragt zu haben. Und deshalb versuchte Leopolds Verteidiger Martin Rohrmann auch, das Gericht davon zu überzeugen, dass sein Mandant in Pedro einen Erwachsenen vermuten konnte - allein schon wegen seines Aussehens und Auftretens: 1,93 Meter groß, kein Schüler mehr, sondern ein Gelegenheits-Jobber.

Ein als Zeuge geladener Kripo-Beamter wird schließlich auch noch nach seiner Einschätzung gefragt. "Für 18 Jahre", sagte dieser, "könnte man ihn schon halten. Aber er schaut keinesfalls aus wie ein Erwachsener. " Das hörte sich schon anders an. Kliegl zeigte den Prozessbeteiligten Fotos, die die Kripo von Pedro gemacht hat, frontal, Profil, die ganze Statur. Die Bilder halfen auch nicht so richtig weiter, weil sie ein Jahr vor der Tat aufgenommen worden sind - und da war Pedro gerade mal 16 Jahre alt gewesen. Daraus zu schließen, welchen Alterseindruck der junge Mann mit dann gut 17 Jahren gemacht haben könnte, hielt nicht nur der Verteidiger für außerordentlich gewagt.

Das Gericht hatte Pedro als Zeugen geladen, aber der ließ auf sich warten. Kliegl schlug vor, auf seine Vernehmung zu verzichten. Ohnehin ließe sich nach eineinhalb Jahren nicht rückschließen, wie der jetzt 19-Jährige damals ausgesehen haben könnte. Aber davon abgesehen: Die Wahrscheinlichkeit sei ziemlich hoch, so der Amtsrichter, dass Pedro im Hinblick auf seinen anstehenden Prozess vor dem Jugendschöffengericht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen würde.

Die Staatsanwältin Julia Eser zog da aber nicht mit: Sie möchte ihn vernehmen. Fast eine Dreiviertelstunde warteten der Richter und die beiden Schöffen auf ihn. Vergeblich. Deshalb wurde die Verhandlung vertagt, Pedro bekommt eine erneute Vorladung. Die Polizei wird sie ihm persönlich aushändigen - mit dem Bescheid über eine Ordnungsstrafe von 300 Euro wegen Nichterscheinens vor Gericht, die der Zeuge wahlweise aber auch an drei Tagen im Gefängnis absitzen kann.

Albert Herchenbach