Keine Schuldzuweisung an die Verwaltung

16.12.2011 | Stand 03.12.2020, 2:02 Uhr

Zum Artikel „Gehwege als Stolperfallen“ in Reichertshausen (PK vom 3./4. Dezember):
Die Freien Wähler haben sich mit ihrem Antrag „auf Nachbesserung der Gehwegsituation zwischen Seniorenheim und Rathaus in Reichertshausen“ an den Gemeinderat gewandt, um für die Senioren einen Weg aus der misslichen Situation zu finden.

Warum versucht wird, aus diesem Antrag eine Schuldzuweisung gegen die Verwaltung zu konstruieren, wird nicht ersichtlich.

Das Kopfsteinpflaster auf dem Vorplatz des Pfarrheims ist hier nicht gemeint. Es geht lediglich um öffentliche Flächen, die mit Kopfsteinpflaster bestückt sind – und somit Stolperfallen für unsere ältere Bevölkerung sind: etwa der Gehweg an der Angerhofstraße, der Rathausplatz und auch die Gehfläche an der Bushaltestelle Rathausplatz. Diese öffentlichen Flächen obliegen der Gemeinde, nicht aber der Pfarrgemeinde. Die Kirche ist hier außen vor und sollte nicht den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen.

Im Artikel heißt es, eine Überprüfung durch die Verwaltung habe ergeben, dass die Kanten der Querungsanlagen „nicht niedriger als drei Zentimeter sein sollten“. Laut Richtlinien und Normen dürfen diese Kanten sehr wohl niedriger, jedoch nicht höher als drei Zentimeter sein. Dann müssten die Kanten abgerundet werden. In Reichertshausen sind besagte Kanten teilweise höher, in keinem Falle jedoch abgerundet.

Warum man auf Seiten der Gemeindeverwaltung die blindengerechte Ausführung von Querungsanlagen gegenüber der guten Begehbarkeit für Gehbehinderte bevorzugt, wird wohl ein Rätsel bleiben, zumal die zugehörigen Fußgängerampeln nicht blindengerecht sind. Spätestens hier wäre für Blinde dann Endstation.

Was nutzt es Gehbehinderten, wenn eine junge und gesunde Person mit einem Rollator die Strecke abgeht und feststellt, dass sie dabei keine Schwierigkeiten hat? Was nutzt es unseren in ihrer Mobilität eingeschränkten Mitbürgern, wenn der Behindertenbeauftragte dafür sorgt, dass eine einzige von mehreren im Wege stehenden Lampen oder Schildern versetzt wird? Was nun die erwähnten Maße – 85 Zentimeter Gehwegbreite und 60 Zentimeter Rollatorbreite – für die Gehwege angeht, so sind diese teils untertrieben, teils übertrieben: Die Breite von Gehhilfen bewegt sich für den Innenbereich zwischen 55 und 62 Zentimetern, für den Außenbereich liegt die Breite zwischen 60 und über 80 Zentimetern.

Es ist müßig zu streiten, ob die Gehwegbreite über oder unter 85 Zentimetern liegt. Gehwege sollten so angelegt werden, dass eine Begegnung zweier Fußgänger auch mit Regenschirm möglich ist. Ein Überholen langsamer Personen muss möglich sein. Auch zwei Rollstuhlfahrer müssen sich begegnen können. Zunehmend wichtig wird das seniorengerechte Bauen. Personen mit Rollatoren sollten daher auch problemlos aneinander vorbeikommen – und ebenso junge Eltern mit ihren Kinderwagen.

Man sieht: Es gibt viel zu tun, was die Gehwegsituation angeht. Gemeinsam und parteiübergreifend sollten wir es angehen. Es ist der Sache nicht dienlich, Anregungen in Grund und Boden zu verdammen, mit größeren Baukosten zu drohen oder auf andere Institutionen abzuwälzen. Vielmehr sollte die Gemeindeverwaltung vernünftige Gespräche mit Eigentümern führen, damit diese eventuell eigenen Grund für diese gute Sache zur Verfügung stellen. Dabei könnte der Gemeinderat mitwirken.

Reinhard Ruthemeier

im Namen der Freien Wähler Reichertshausen