Pfaffenhofen
"Keine Impfpflicht angedacht"

08.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:23 Uhr

Pfaffenhofen - Derzeit kursieren Berichte und Gerüchte, wonach die Bundesregierung einen Impfzwang gegen Covid-19 beschlossen habe und eine entsprechende Gesetzesänderung bald auf den Weg gebracht werden soll.

"Solche Äußerungen sind zu verneinen und es ist zu betonen, dass ein Impfzwang weder in Form einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes noch durch die Hintertür mittels eines Immunitätsausweises angedacht ist", erklärt dazu der Freisinger CSU-Bundestagsabgeordnete Erich Irlstorfer, Mitglied im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages.

Laut einer Pressemitteilung des Abgeordneten wurden Pläne für einen Immunitätsausweis im Rahmen des Entwurfes für ein "Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" storniert und "bis auf weiteres pausiert", da es noch offene Fragen bezüglich einer wissenschaftlich zweifelsfreien Feststellung der Immunität gebe. Der Entwurf sah vor, dass bei der Anordnung und Durchführung behördlich angeordneter Schutzmaßnahmen in angemessener Weise zu berücksichtigen sei, ob und inwieweit eine Person, die ihre Immunität wissenschaftlich nachweisen kann, von den Maßnahmen ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, so Irlstrofer. Wichtig in diesem Zusammenhang wäre eine zweifelsfreie Feststellung einer Immunität, die ausschließt, dass eine Infektionskrankheit von der betroffenen Person übertragen werden kann. Der Schutzzweck der behördlich angeordneten Maßnahme sollte dadurch nicht gefährdet werden. Der Gesetzentwurf sah auch eine Konkretisierung der bereits heute bestehenden Impfdokumentation (Paragraf 22 Infektionsschutzgesetz und eine Erweiterung dieser Dokumentation auf den Immunitätsstatus vor. Irlstorfer: "Ausdrücklich wäre es bei diesen Änderungen nicht um die Einführung einer Impfpflicht gegangen, sondern um eine nachvollziehbare und einheitliche Dokumentation und darauf basierend die Prüfung der Verhältnismäßigkeit von behördlichen Maßnahmen. " Gleichzeitig müssten ethische Belange von Menschen und Risikogruppen in den Blick genommen werden. Deshalb sei zu begrüßen, dass der Ethikrat um Stellungnahme gebeten wurde.

PK