Keine Hilfspolizei

Kommentar

29.07.2016 | Stand 02.12.2020, 19:29 Uhr

Deutsche Soldaten im Anti-Terror-Kampf - in Syrien, in Afghanistan oder Mali ist dies bereits Realität. Einsätzen im Münchner Einkaufszentrum, am Brandenburger Tor in Berlin oder an den Flughäfen steht allerdings das Grundgesetz im Weg.

Die Verfassung unterscheidet aus guten Gründen zwischen innerer und äußerer Sicherheit. Gerade erst hatten Union und SPD ihren Streit über den Einsatz der Bundeswehr im Innern beigelegt, da lebt er angesichts der Welle der Gewalt und der terroristischen Bedrohung wieder auf.

Ginge es nach der Union, würde der Einsatz der Bundeswehr im Innern künftig erleichtert. Angesichts der erhöhten Gefahren durch den islamistischen Terrorismus wollen CDU und CSU die verfassungsrechtlichen Hürden dafür beseitigen. Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen hatte das Thema auf die politische Tagesordnung gerückt.

Dabei bietet die Verfassung bereits Möglichkeiten, die Dienste der Bundeswehr im Ernstfall auch im Innern in Anspruch zu nehmen. Ob Flutkatastrophen oder Flüchtlingskrise - die Truppe hat in solchen Einsätzen wichtige Hilfe geleistet. Und auch im Falle eines inneren Notstands kann die Bundeswehr zum Einsatz kommen. Soldaten sollten aber nicht als Hilfspolizisten dienen, um die katastrophalen Folgen des Sparkurses im Bereich der Sicherheitsbehörden zu kaschieren.