Lichtenau
Keine Einigkeit über erweiterte Neuordnung

In Lichtenau müssen die Diskussionen weitergehen - Fläche soll um weitere 87 Hektar anwachsen

28.06.2019 | Stand 02.12.2020, 13:38 Uhr

Lichtenau (shm) Lichtenau IV, also der sogenannte Rechtlerwald, wird einer Flurneuordnung unterzogen.

Darauf verständigten sich die betroffenen Flurbesitzer schon vor einigen Monaten. Im Zuge des angelaufenen Verfahrens sind die Beteiligten laut Hans Hiebl vom Amt für Landwirtschaftliche Entwicklung jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass es durchaus sinnvoll sein könnte, die im Verfahren befindlichen 422 Hektar um die angrenzenden land- und forstwirtschaftlichen Flächen von rund 87 Hektar zu erweitern.

Bei einer Infoversammlung am Donnerstagabend gab es daher nun Gelegenheit für die Besitzer der Anrainerflächen, sich die Möglichkeiten aufzeigen zu lassen. Ein großes Plus ist Hiebl zufolge die Strukturierung der Flächen sowie deren digitalisierte Neuvermessung. Gleiches gilt dafür, dass nach einer Flurneuordnung mit Schaffung einer sinnvollen Zufahrt über dann öffentlichen Grund Rechtssicherheit auch über Jahre hinaus geschaffen werde.

Ausgehend davon, dass bei möglichen Wegstrecken diese so gering wie möglich und eher geschottert als asphaltiert sein sollen, geht Hiebl von eher geringen Kosten aus, die auf die Flurbesitzer im Umlageverfahren zukommen würden. Genau genommen sind es 20 Prozent der Ausgaben für die Arbeiten. Denn die Verfahrenskosten trägt ohnehin allein der Freistaat. Ersten Schätzungen zufolge ist daher von rund 30 bis 35 Euro pro Hektar für die Eigentümer zu rechnen. Dafür hätte man am Ende aber klar vermessene Flächen, die gegebenenfalls nicht mehr als Stückwerk sondern zusammengelegt mit den anderen vorhandenen Eigentumsflächen zu sehen sind und so auch künftig besser verpachtbar seien.

Was in der Versammlung teilweise als kritisch gesehen wurde: Manche befürchten, ihren von der Lage oder der Beschaffenheit her guten Grund gegen schlechteren zu verlieren. Dies, so Hiebl, sei aufgrund von ausführlichen Wertermittlungen jedoch klar auch nicht das Ziel des Amtes. Getauscht werde immer wertneutral. Darauf werde auch der örtliche Vorstand der Flurbereinigung ein zusätzliches Auge haben. Sollte die Erweiterungsfläche zum Verfahren mit dazukommen, werde anteilig an der Gesamtfläche ein Mitglied aus den Reihen der Flureigentümer sowie ein Stellvertreter mit aufgenommen. Der neue Vorstand würde dann fünf Mitglieder und fünf Stellvertreter umfassen.

Eine Umfrage unter den Eigentümern brachte jedoch eher Uneinigkeit zum Ausdruck: Zwölf tendierten zu einer Flurbereinigung, 14 dagegen. Eine Abstimmung, inwieweit die Flächen nun tatsächlich ins Verfahren aufgenommen werden, wird in einer Versammlung nach den Sommerferien erfolgen.