Ingolstadt
Keine Angaben zur Tat

Mordprozess gegen junge Frau aus dem Landkreis Eichstätt geht Mittwoch weiter

05.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:42 Uhr
Noch vier weitere nichtöffentliche Verhandlungstermine hat die große Jugendkammer des Ingolstädter Landgerichts für den Prozess gegen eine angeblich zur Mörderin ihres Babys gewordene junge Frau aus dem Landkreis Eichstätt angesetzt. An diesem Mittwoch geht es weiter. −Foto: Heimerl

Ingolstadt (hl) Einen Tag nach Auftakt des unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten erneuten Kindstötungsprozesses am Ingolstädter Landgericht (DK berichtete) hat die Gerichtspresstelle am Dienstag eine kurze Zusammenfassung des ersten Verhandlungstages geliefert.

Demnach hat sich die zum Tatzeitpunkt im Juni 2017 erst 17-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Eichstätt, die ihr sechs Monate altes Baby ermordet haben soll, vor der Jugendkammer zwar zu ihren persönlichen Verhältnissen geäußert, nicht aber zum Tatablauf. Die inzwischen volljährige junge Frau wird vom Ingolstädter Rechtsanwalt Stefan Roeder verteidigt, der aber gegenüber den Medien nicht zum Fall und zum Verfahren Stellung nehmen möchte.

Auch Ermittlungsbehörde und Gericht haben sich - offensichtlich aus Rücksicht auf die besonderen Tatumstände und die jugendliche mutmaßliche Täterin sowie die betroffenen Familien - nur äußert zurückhaltend zu dem Fall geäußert. In der Presseerklärung wird denn auch lediglich weiter ausgeführt, was sich bereits vor dem Prozess in Erfahrung bringen ließ: dass die Jugendkammer "im Vorfeld ein jugendpsychiatrisches und ein psychiatrisches Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit der Angeklagten in Auftrag gegeben" hat und dass "zur genauen Todesursache und dem genauen Tathergang . . . ein vorläufiges medizinisches Sachverständigengutachten der Rechtsmedizin München" eingeholt worden ist. Die beiden psychiatrischen Gutachter und ein Rechtsmediziner verfolgen die gesamte Beweisaufnahme und werden zu deren Ende dann mündlich ihre Gesamtbeurteilung vorbringen.

Der Prozess wird am Mittwoch ohne Öffentlichkeit fortgesetzt. Die Urteilsverkündung wird für den 13.Februar erwartet.