Buxheim
Kein zweiter Volleyballplatz

22.01.2010 | Stand 03.12.2020, 4:19 Uhr

Buxheim (rsh) Aufgrund der düsteren Vorzeichen am Finanzhimmel mahnte Buxheims Bürgermeister Peter Doliwa bei der Gemeinderatssitzung einen sparsamen und verantwortungsvollen Umgang mit den Haushaltsmitteln an. Gleichzeitig bat Doliwa um kreative und konstruktive Mitarbeit. Im Gemeindehaushalt diesen Jahres werden voraussichtlich 570 000 Euro fehlen. Der finanzielle Engpass dürfte sich wohl auch noch auf die Jahre 2011 und 2012 erstrecken, dennoch bleibe die Gemeinde Buxheim aufgrund der bisherigen soliden Finanzpolitik handlungs- und zukunftsfähig, versicherte der Rathauschef.

Nach diesen einleitenden Worten ging das Gremium zur Tagesordnung über. Dem Wunsch einiger Bürger, im Ortsteil Tauberfeld einen Beachvolleyballplatz zu errichten, konnte das Gremium nicht entsprechen. Eine Realisierung eines derartigen Projektes komme aus finanziellen Gründen vorerst ohnehin nicht in Betracht. Der in Buxheim angelegte Platz sei zwar teilweise etwas stärker frequentiert, dennoch seien bestimmte Zeiten vorhanden, in denen der Platz genutzt werden könne. Durch den kombinierten Geh- und Radweg bestünde zudem eine gute und gefahrlose Verbindung zwischen den beiden Ortsteilen. Auf Verlangen könne die Gemeinde den Tauberfelder Interessenten feste Spielzeiten anbieten und reservieren. Die Gemeinde wird sich mit den Antragstellern in Verbindung setzen und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen. Aufgrund einer Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof seien die örtlichen Vorschriften an die geänderte Rechtslage anzupassen, so der Bürgermeister. Künftig muss auf Gehsteigen und auf Straßen, an denen kein Gehweg entlang führt, eine einen Meter breite Spur geräumt werden. Reinigungs- und Kehrarbeiten seien regelmäßig bei Bedarf, mindestens aber einmal im Monat, bei starkem Laubfall einmal wöchentlich durchzuführen. Das Ausstreuen von Tierfutter in den zu reinigenden Bereichen ist verboten, Grünanlagen seien von Unrat zu befreien. Bei Tauwetter sind die Gullyeinläufe frei zu halten. Die Reinigungspflicht bestehe für Vorder- und Hinterlieger gleichermaßen. Der Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern sei so vorzunehmen, dass Straßenverkehrsteilnehmer nicht gefährdet oder behindert werden. Die überarbeitete Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter tritt ab 1. Februar in Kraft und gilt für die Dauer von maximal 20 Jahren, so der einstimmige Beschluss des Gremiums.

Einig waren sich die Ratsmitglieder darüber, dass der Defizitausgleich für zwei Kinder aus dem Gemeindegebiet an das Sozialzentrum (Sophie-Scholl-Schule) der Arbeiterwohlfahrt Neuburg in Höhe von 471,58 Euro gezahlt wird. Ebenfalls genehmigt wurde das Auffüllen eines Grundstücks mit Erdreich zum Angleich an die Terrasse. Die entsprechende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Zeiläcker" wurde ausgesprochen.

Die Schaltzeit der Fußgängerampel an der Wolkertshofener Straße erscheint manchen Benutzern etwas zu kurz, deshalb wird die Schaltphase bei der nächsten turnusmäßigen Wartung durch die Fachfirma überprüft. In Tauberfeld stellt ein wild wachsender Walnussbaum auf Gemeindegrund eine Gefährdung für ein nebenliegendes Privatgrundstück dar. Da der Baum noch nicht groß ist, wird die Gemeinde versuchen, ihn an eine geeignete Stelle zu verpflanzen.