Pfaffenhofen
Kein Wort des Bedauerns

69-Jähriger wegen tödlichen Bootsunglücks bei Geisenfeld zu hoher Geldstrafe verurteilt

12.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:52 Uhr

Nach dem Bootsunglück bei Geisenfeld vor einem Jahr hatten Polizeitaucher den Fischweiher nach der Leiche eines Ertrunkenen abgesucht. In Pfaffenhofen fiel gestern ein Urteil in dem Fall - Foto: Ermert

Pfaffenhofen (DK) Im Fall des Silvester-Bootsunglücks bei Geisenfeld ist der 69-Jährige Hauptangeklagte am Freitag zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Das Gericht war überzeugt, dass er wegen gravierender Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht den Tod zweier Jagdfreunde zu verantworten habe.

Eine Jagdgesellschaft wollte an Silvester 2013 auf eine schwimmende Plattform in der Mitte eines großen Fischweihers übersetzen, um Wildenten zu jagen. Doch das Boot sank, zwei Menschen starben.

Der 69-jährige Geisenfelder, der zu der Jagd auf seinem Weiher geladen hatte, ist dafür nun vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht verurteilt worden. Fahrlässige Tötung in zwei Fällen und fahrlässiger gefährlicher Eingriff in den Schiffsverkehr – eigentlich wäre dafür eine Freiheitsstrafe fällig. Doch die beiden Jäger, die bei dem Bootsunglück ums Leben gekommen waren, trifft nach Ansicht des Gerichts ein erhebliches Mitverschulden: „Sie hätten ja nur eine Rettungsweste anziehen müssen, sie wollten aber nicht“, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Metz. Und so ließ er es bei einer Geldstrafe in Höhe von 19 600 Euro zuzüglich Verfahrenskosten bewenden – genauer gesagt: bei 140 Tagessätzen zu je 140 Euro. Wie bereits berichtet, will der Angeklagte eine Verurteilung nicht hinnehmen. Sein Verteidiger kündigte noch im Sitzungssaal an, dass er in Berufung gehen werde.

Der andere Angeklagte, der das Boot gesteuert hatte, ließ es gar nicht auf ein Urteil ankommen. Er zog schon am zweiten Verhandlungstag seinen ursprünglichen Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft vom September zurück. Damit war das Verfahren für den 37-Jährigen aus dem Landkreis Regensburg bereits am Mittwoch zu Ende: Er ist rechtskräftig zu 120 Tagessätzen verurteilt und gilt damit als vorbestraft. Richter Metz honorierte diese Entscheidung noch einmal ausdrücklich: „Fehler können jemandem passieren, und umso respektabler ist es, wenn man dazu steht.“ Und in Richtung des 69-Jährigen sagte er: „Ich hoffe, dass Sie das auch können.“ Doch weder vor Gericht noch gegenüber der Familie des jüngeren Todesopfers kam dem Verurteilten ein Wort des Bedauerns über die Lippen – auch wenn der Vertreter der Nebenklage die Türe für eine Entschuldigung kurz zuvor noch geöffnet hatte.

Im Falle des Hauptangeklagten hatte Staatsanwalt Jürgen Staudt eine Geldstrafe in Höhe von 160 Tagessätzen zu 100 Euro gefordert. Zu dem Unfall sei es wegen einer Mischung aus „gedankenlosem Handeln und menschlicher Selbstüberschätzung“ gekommen.

Nebenkläger war der Vater eines der Ertrunkenen, eines 33-jährigen Geisenfelders. „Wichtig für die Angehörigen war die Aufklärung und juristische Aufarbeitung des größten Unglücks, das einer Mutter und einem Vater widerfahren kann“, sagte Michael Regler, Anwalt des Nebenklägers. Er kritisierte aber auch die Haltung des Angeklagten: „Ein Wort des Bedauerns gegenüber den Eltern seines Jagdfreunds wäre ausreichend gewesen.“

Der Verteidiger indes plädierte auf Freispruch: „Es gibt Tragödien, die niemand strafrechtlich zu verschulden hat“, betonte Rechtsbeistand Walter Gräf. Doch dahin führte für Richter Metz kein Weg: Der 69-Jährige sei wegen gravierender Sorgfaltspflichtverstöße verantwortlich.

Das Gericht stockte die vom Staatsanwalt geforderte Höhe der Tagessätze sogar auf 140 Euro auf: Weil der Angeklagte keine Angaben zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen machte, musste das Gericht schätzen. „Und ich gehe davon aus, dass wir hier keinen ganz armen Mann sitzen haben“, sagte Metz angesichts der zwei Teichgüter, die dem 69-Jährigen gehören.